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Neue WU-Richtlinie 23 Jul 2020 12:47 #68166

Liebe Kollegen,
ich hätte zur WU-Richtlinie einige Fragen bzw. würde gerne eure Erfahrungen bzw. Vorgehen dazu wissen:
Bodenplatte und Kellerwände in Ortbeton: Beanspruchungsklasse 1 (drückendes Wasser)
Keller eines Wohnhauses bzw. Technikräume Nutzungsklasse A* - A**
Dies bedeutet für die Entwurfsgrundsätze (EGS) a-c, daß nur a oder c in Frage kommen.

EGS a bedeutet ja über betontechnologische Maßnahmen(w/z-Wert…), konstruktive Maßnahmen (Folie…) und ausführungstechnische Maßnahmen (Begrenzung Betonierabschnitte, Nachbehandlung…) (theoretisch) keine Risse auftreten zulassen.
Sind bei der Bemessung dann trotzdem die Mindestabmessungen lt. Tabelle 1 zu berücksichtigen? Berücksichtigt ihr hier bei der Bewehrung das wk aus der Expositionsklasse (z.B. 0,3 mm) , was ja dem Entwurfsgrundsatz a (wk=0) widerspricht ? Oder die wk-Werte aus EGS b (Tabelle 2), was ebenfalls EGS a widerspricht, da die in Tabelle 2 angegebenen wks ja für die Selbstheilung bei anstehendem Wasser sind? Oder nur Mindestbewehrung bzw. statisch erforderliche Bewehrung ? Da rissefrei selbst bei sorgfältiger Planung nur sehr schwer möglich ist, schreibt ihr trotz EGS a ein Nachverpressen aus ?

EGS c bedeutet ja planmäßige Sollrissstellen, die nachverpresst werden. Problem ist hier meist die Zugänglichkeit, da z.B. bei den Kellerwänden beide Seiten über einen entsprechenden Zeitraum zugänglich sein müssen und der Kellerbereich zur Gerüststellung oft möglichst schnell aufgefüllt werden muss. Welche Rissbreiten/Mindestabmessungen sind hier anzusetzen ? Tabelle 1 und 2, Mindestbewehrung, statische Bewehrung oder wk aus Expositionsklasse, da ja eh nachverpresst wird ?

EGS b ist im o.a. Fall nicht zulässig, und bei den von mir bisher bearbeiteten BV´s schwierig bzw. nicht zulässig, da der Wasserstand über eine gewisse Zeit garantiert werden muss, um die Selbstheilung zu gewährleisten. Mindestbauteildicken und wk sind hier ja in Tabelle 1+2 klar definiert. Wie geht ihr hier vor, wenn EGS b vereinbart wird ?

Einige IB´s vereinbaren bei o.a. Beispiel EGS c, berücksichtigen dann aber alle Maßnahmen lt. EGS a, nehmen die Mindestabmessungen und wk´s aus EGS b, und schreiben zur Sicherheit noch Nachverpressen aus ? Das ist dann aber meiner Meinung nach Knopf, Gürtel und Hosenträger und m.E nicht im Sinne des Erfinders ? Oder sehe ich hier Gespenster, wo eigentlich keine sind.

Wie geht ihr bei diesen Problematiken vor (Berechungsansätze und schriftliche Vereinbarung), bzw. was sind eure Erfahrungen ?

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Neue WU-Richtlinie 23 Jul 2020 20:57 #68167

nur kurz zu wenigen punkten:

egs-a entbindet imho nicht von mindestabmessungen, dafür aber vom stahlgräberherstellzwang.
die zulässigen spgn. aus last und zwang müssen im zustand I eingehalten sein.

"schreibt ihr trotz EGS a ein Nachverpressen aus":
bei egs-a ist wenigstens verpressen möglich und vielleicht auch visuell als notwendig besser feststellbar, als das bei egs-b (funktioniert eh nicht zuverlässig sowohl selbstheilung als auch verpressen geringer rissbreiten) der fall ist.
die konstruktion (und der bauherr) muss verpressbar sein - schwierig genug ;)

"Knopf, Gürtel und Hosenträger" .. hat doch was :)
im ernst, es gibt die "variante", den gürtel als 1%-bewehrung auszuführen: mich würde interessieren, wie da die kosten-risiko-analyse aussieht, aber wenn´s ganz platt darum gehen würde, die eintretenswahrscheinlichkeit nachträglicher massnahmen zu reduzieren, kann auch das ein weg sein.

zum letzten punkt: vereinbarungen müssen von der gegenseite verstanden werden können - also ist das schwierig - aber tab. a1 ist tragwerksplaners liebling .. (semantische bezüge sind absicht)
Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde

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Letzte Änderung: von markus.

Neue WU-Richtlinie 27 Jul 2020 06:23 #68169

Danke Markus,
gibt es weitere Erfahrungen oder Meinungen von euch ?

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Neue WU-Richtlinie 27 Jul 2020 07:53 #68170

Wenn du das Buch von Herrn Ebeling hast, schau dort mal. Dort gibt es gute Beispiele mit Berechnung. Sind allerdings immer nur Vorschläge von Lohmeyer und Ebeling.

Ich hab im Moment Urlaub. Wenn ich wieder im Büro bin, kann ich dir genau sagen welche Seite. Und eventuell mein Vorgehen als Beispiel welches auf den Beispielen basiert

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Letzte Änderung: von Onix.

Neue WU-Richtlinie 27 Jul 2020 07:56 #68171

sabok schrieb:

Wie geht ihr bei diesen Problematiken vor (Berechungsansätze und schriftliche Vereinbarung), bzw. was sind eure Erfahrungen ?


Kommt drauf an.

Im Wohnhausbau (1 - 2 Fam. Häuser, Reihenhäuser), keine Ahnung, ist nicht mein Bereich.

Mein Erfahrungsbereich ist entweder die GU - Seite oder "sachkundiger" Bauherr.

Mein erster Ansatz, Wasser (aufstauendes Sickerwasser) wegdiskutieren und nicht
jeden "Mist" in den Bodengutachten klaglos hinnehmen.


Wenn dann noch Wasser übrig bleibt, dann das volle Programm (siehe Markus).


- Zwang bei (größeren) Bodenplatten abschätzen, falls erforderlich Schwindgassen, Sollrisstellen
- Wandabschnittslängen begrenzen, ggf. vollen Zwang in Abhängigkeit von der Wandgeometrie
- keine höherwertige Nutzung ohne Zugänglichkeit zum nachverpressen
- Selbstheilung? na ja, die Hoffnung stirbt zuletzt :)

so läßt sich das endlos fortsetzen, aber an der letzten t Stahl wird da
nicht gespart, kommt halt auch auf das Umfeld an.

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Neue WU-Richtlinie 28 Jul 2020 08:28 #68193

Diese Aktualisierung der WU Richtlinie ist leider mal wieder ein Axthieb gegen Tragwerksplaner. Die netten Argumente der Architekten, das haben wir immer anders gemacht und Sie müssen auch einmal an die Wirtschaftlichkeit denken ..... oh ja sind schon da.

Dabei verstehe ich insbesondere Architekten gar nicht mehr, also in diesem Punkt.
Es werden immer mehr wichtige Raumnutzungen ins UG verlegt - die Richtlinien unterstützen uns auf eine qualitativ hochwertige Konstruktion zu gehen und die jammern und jammern ....

Da hilft es nur noch konsequent die Anforderungsklasse herunterzusetzen, oder eben die Kröten zu schlucken ..... und wir Tragwerksplaner servieren dann .....

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