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Hallo an Alle,
ich habe folgende Problematik, wo ich nicht so recht weiss wie am besten vorgehe: Eine vorhandene Terrasse soll als Wohnraum hergestellt werden. d.h. Mauerwerkswände und Dach. Die Bodenplatte wurde außen am Rand auf 1m tiefe Mauerwerkswände d = 36,5 cm gegründet. D.h. es wurden Wände auf gewachsenen Boden gestellt und beidseitig verfüllt und darauf dann die Platte gelegt. Ich würde diese Wände als Fundament für mein aufgehendes Mauerwerk betrachten.Da ja früher auch die Wände nur auf gewachsenen Boden gestellt wurden. Kann man das machen und wenn ja wie weise ich das Fundament nach? Kann mir da einer einen Lösungsansatz geben. |
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Früher hat man sehr viele und sehr hohe Gebäude auf gemauerte Fundamente gestellt. Diese wurden breitenmäßig so aufgeweitet, dass es passte. Da gab es Tabellen, die das in Abhängigkeit von der Gebäudehöhe vorgaben. Das war früher.
Heute ist das natürlich unüblich. So die Bodenpressung pro lfd. Meter nachweisbar ist, sehe ich rein statisch kein Problem für die Standsicherheit. Die Breite muss natürlich bekannt sein und das Boden entsprechend geeignet. Da solche Fundamente aber keine Möglichkeiten der Lastverteilung in Längsrichtung haben, würden sich partielle Setzungen natürlich sofort in Form von Rissbildung im MW durchzeichnen. Risse sind erst einmal keine Frage der Standsicherheit, können aber zu Irritationen beim Bauherren führen. Sofern alles soweit einen vernünftigen Eindruck macht, der Bauherr hinreichend aufgeklärt wurde und die notwendigen Hinweise in Statik und Positionsplan eingemeißelt werden, wäre es denkbar. Letztlich könnte man ein MW_Fundament einem unbewehrten aus Stb inhaltlich gleichstellen. Der Lastausbreitungswinkel wäre allerdings steiler. Man kann dabei ja auch bedenken, dass wenn es nicht gehen sollte, sehr viele Aufstockungen und Umbauten in städtischen Bauwerken gestrichen werden müssten. Das wäre nur sehr schwer vermittelbar. |
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Um welche Art von Mauerwerk handelt es sich? Mauerwerk ist nicht gleich Mauerwerk. Ein Schalstein-Mauerwerk oder Betonstein-Mauerwerk ist "in der Erde" von der Dauerhaftigkeit anders zu werten als Hochlochziegel-MWK
Rein statisch sehe ich es wie Kollege DeO, als Planer würde ich gerne wissen wie das "vorhandene Fundament" tatsächlich ausschaut, sprich Probeöffnung fordern. @Gründerzeithäuser: Ja es wurden Wände direkt am gewachsenen Boden gestellt, allerdings handelte es sich meistens dabei um seltener Vollziegel-MWK bzw. öfters um Bruchstein-MWK |
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Hallo Gruppe,
ich würde ein-zwei Schürfen anlegen (lassen), um mir klar zu werden, wie der Fundamentfuß aussieht. Dann kann man doch einen neuen Nachweis führen. Sollte an der neuen Außenwand ein Pfeiler oder eine Stütze stehen, muss man die Lasten natürlich unter 60° in die Sohle führen und die Sohlspannung entsprechend der Einflusslänge ermitteln. Ich sehe das nicht als Problem und würde das eben wie Mauerwerk mit all seinen Lastverteilmechanismen betrachten. Es sollte allerdings der Boden und dessen Lagerungsdichte bzw. der zulässige Sohldruck bekannt sein. Gewachsener Boden heißt ja nicht, dass er tragfähig ist. Eine humose Torflinse, in der die Drucksonde durch Eigengewicht verschwindet, ist auch gewachsen... Gruß Jörg |
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