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Gast
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Hallo und guten Morgen,
damit die Umbauprofis auch antworten können sind sicherlich noch einige Angaben von Ihnen nötig: 1. handelt es sich um einen Altbau 2. wie ist die fertige Spannweite der Abfangung (Länge der abzubrechenden Wand) 3. ist es eine belastetet Wand (4 Geschosse und nur 15 cm dick ... aber möglich) 4. Was für eine Decke ist vorhanden (vermutlich Holzbalkenlage oder doch Beton) Die Deckenabfangung/Wandabfangung im Bauzustand ist im wesentlichen von den Lasten oberhalb abhängig. Alles weitere ergibt sich wenn genauere Angaben vorhanden sind. Schöne Grüße nach Wien KM |
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ja altbau, geünderzeithaus mit außen und mittelmauer und holzbalkendecke
wandlünge 5m die wand trägt natürlich ihr eigengewicht und dient als aussteifende wand für horizontal lasten. sie ist keine gragende wand im sinne dass die decke aufliegt |
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Hi,
mein Vorschlag Vorraussetzung: re+li der geplanten Wandöffnung sollte ca. 1m Wand stehen bleiben also ca. 50cm breiten WD abbrechen und 50cm langen Stahlträger einbauen mit Kopfplatten an beiden Seiten, Träger oben und unten kraftschlüssig unterstopfen das ganze abschnittsweise fortsetzen bis der Abfangträger seine Länge von 5m erreicht hat. Gruß ba. In nichts zeigt sich der Mangel an mathematischer Bildung mehr als in einer übertrieben genauen Rechnung.[Gauß]
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Mal so in Graue geschossen:
prüfen, ob Balken lagefest über die Wand gehen oder parallel dazu verlaufen. Wenn darüber verlaufend prüfen, ob sie temporär per beidseitigen Doka-Trägern die Lasten aus aufgehenden Wänden (müssen natürlich vorermittelt sein) in die Doka-Träger abtragen können. Wenn parallel verlaufend, müssen temporär in Abständen Querjoche, z.B. HEA-100 lg 1m e=?, eingebracht und beidseitig abgestützt werden. Träger darunter einbauen. prüfen, ob Mauerwerk als Trägerauflager brauchbar ist. Im Zweifelsfalle beidseitig Stahlstützen stellen, die umkleidet werden. Kommt eh nur ein HEA100 raus und sieht keiner. Lastabtrag in MW darunter? Lieber 20cm längeren Träger als irgendwelches Bröselzeugs und dünne Wand als Auflager. Unter den Stützen Auflager beachten, Betonpolster sinnvoll? Nicht vergessen, dass der Abfangeträger ganz zu Anfang am Wandfuß hingelegt wird. Wenn die Dokas + Stützen stehen, ist oft nichts mehr mit Träger reinholen und einfädeln. Lastverteilung und Weiterleitung der Doka-Stützen am Fuß befragen. |
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@ Nino: Wenn du in Wien was bei Gründerzeithäusern zu rechnen hast:
wien.arching.at/fileadmin/user_upload/re...ung_E03_18072008.pdf --> Wurde von Peter Bauer mitverfasst (allgemein gibt es gute Beiträge von Ihm betreffend Erdbebennachweise) Dann gibt es noch den Leitfaden zur OIB-RiLi www.oib.or.at/sites/default/files/leitfa...linie_1_26.03.15.pdf Allgemein: Wenn Wand durchgeht ist zu Prüfen ob "Aussteifende Wand" Wenn JA, such bei Gründerzeithäusern nach Stichworten wie: Kompensationsmaßnahmen, Ersatzrahmen, Kompensation einer Wandscheibe. Der Rahmen muss eine gewisse Mindeststeifigkeit haben, das kann durchaus maßgebend sein. Man kann natürlich auch das ganze Gebäude räumlich rechnen, das ist bei MWK aber schon sehr speziell. Du musst aber dann sozusagen rechnen "Bestand vor Änderung" und "Umbau". Da man ein Bestandsgebäude nach EuroKot-Normerdbeben nicht nachgewiesen bekommt, werden "Erfüllungsfaktor" und "Personenbezogene Risikoanalyse" interessant (Wurde in ÖNorm B-1998 mehr oder weniger aus der SIA übernommen) In Wien ist der "Ersatzrahmen" beim Abbruch einzelner Wandscheiben bzw. Wandstücke eine gängige Lösung. Zur Ausführung: -> Prüfung ob 15cm MWK-Wandscheiben "geschossweise abgefangen" sind (Ich würde mich aber darauf nicht verlassen, schon Fälle gehabt da war der Träger bei der Beprobung da und beim Einbau nur zur Hälfte vorhanden) Gängige Lösungen: --> Unterstellung als Abfangung (Nadelung) (Wie Deo schrieb) --> Abschnittweise Einbau (Wie ba schrieb) --> Doppelträger seitenweise einbauen (Wird aber bei 15 cm nicht funktionieren) Besste Lösung: --> Unserem Büro den Auftrag für die Statik geben ![]() |
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Letzte Änderung: von cebudom.
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Hallo in die Runde,
.... den Einsatz von Verbundschalungsträgern immer mit dem in der Zulassung genannten Anwendungsbereich abklären....
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