Willkommen, Gast
Benutzername: Passwort: Angemeldet bleiben:
  • Seite:
  • 1
  • 2
  • 3

THEMA:

Nachweise GEO-2 mit Belastung LM1 nach EC1-2 24 Nov 2017 10:38 #62441

Da sollte man auch seine Software genau kennen bzw. im Zweifelsfall zu Fuß nachrechnen.
Unser Programm hat hier nach einem Update dann einfach max H mit min V aus allen Lastfällen überlagert, was natürlich Blödsinn ist und beim Grundbruch hinten und vorn nicht mehr funktioniert.

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Nachweise GEO-2 mit Belastung LM1 nach EC1-2 24 Nov 2017 13:32 #62442

hallo KaiF,

gerade beim Thema Stützwände kann ich Ihre Empfehlung, zu Fuß nachzurechnen, nur unterstreichen.

gruß dvog

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Nachweise GEO-2 mit Belastung LM1 nach EC1-2 24 Nov 2017 15:57 #62443

@KaiF: Es steht LM1 nach DIN 1991-2/NA. Man kann natürlich darüber diskutieren, ob solche enormen Lasten überhaupt bei diesem kleinen Bach fahren. 30to Tandemlast ist halt schon arg viel. Ich würde eher SLW60 ansetzen mit 33,33kN/m² auf 3 x 6 Meter. Ist dann allerdings mit 1,50 zu faktorisieren. Ist das überhaupt noch möglich, nachdem die DIN 1072 nicht mehr Gültigkeit hat? Ich kenne mich formal nicht so aus.
Zumindest sind Brems- und Anfahrlasten meiner Meinung nach in dem Bereich nicht realistisch.
Den Anprall sollte man mit der Faktorisierung für außergewöhnliche Lastfälle natürlich noch nachweisen. Das ist sicherlich sinnvoll. Es ist eine recht hohe Kappe drauf. Es geht somit schon auf das Bauteil selbst. Das ist so vom Planer vorgesehen.

@dvog: Sehr guter Tip. Das werde ich nochmal genauer unter die Lupe nehmen. Ob die Software da auch die richtigen Anteile mit richtigem Faktor kombiniert.. Und Gegenrechnen ist bei Grundbau-Software auch immer recht sinnvoll :) . Zumindest mal mit einer zweiten Software. Vielleicht mach ich das auch tatsächlich mal wieder händig. Es schadet nicht, das mal wieder aufzufrischen.

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Nachweise GEO-2 mit Belastung LM1 nach EC1-2 27 Nov 2017 08:12 #62444

Havelman schrieb: Zumindest sind Brems- und Anfahrlasten meiner Meinung nach in dem Bereich nicht realistisch.

Die dürfen Sie nur weglassen, wenn sie mit Sicherheit ausgeschlossen werden können. Also z.B. wenn ein Schrammbord vorhanden ist. Steht auch alles in den Fußnoten der Normen.
Alte und neue Normen können/dürfen auch nicht vermischt werden. Daher alles nach neuer Norm rechnen und dafür ein zutreffendes Lastmodell, z..B. den Fahrstreifen 2 nehmen im kommunalen/kleinen Bereich.

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Nachweise GEO-2 mit Belastung LM1 nach EC1-2 27 Nov 2017 13:24 #62445

Hallo Havelmann,

Ich würde eher SLW60 ansetzen mit 33,33kN/m² auf 3 x 6 Meter. Ist dann allerdings mit 1,50 zu faktorisieren. Ist das überhaupt noch möglich, nachdem die DIN 1072 nicht mehr Gültigkeit hat? Ich kenne mich formal nicht so aus.
Zumindest sind Brems- und Anfahrlasten meiner Meinung nach in dem Bereich nicht realistisch.


Habe so einen Fall auch mal vor ca. 2 Jahren bei einer kleinen Brücke gehabt und versucht, das im Vorwege mit dem Prüfingenieur zu diskutieren, allerdings ohne Erfolg.
Bezügl. der Brems- u. Anfahrlasten kam da das Argument, daß das Fahrzeug ja nicht vollständig (d.h. mit gesamter Grundrißfläche) auf der Brücke stehen muß, sondern die volle Bremslast ggf. nur über die auf der Brücke stehenden Achse(n) bzw. Räder eingeleitet wird. Kann man so sehen. Ich hab damals auch Fachaufsätze vorgelegt, in denen sich schlaue Leute über die 'Anpassung' des neuen Lastmodells an kleine Brücken ausgelassen haben. Hat nix gebracht. DIN 1072 mit SLW 30 und 60 ist passe. Es gibt m.W. keine Vorschrift, daß die neuen Lastansätze bei kleinen Stützweiten nicht oder nur eingeschränkt gelten.

Gruß
mmue

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Nachweise GEO-2 mit Belastung LM1 nach EC1-2 27 Nov 2017 14:18 #62446

Als erstes muss Dein AG den Lastansätzen zustimmen. Das geht am einfachsten über's Geld. Sind dem AG aber eventuelle Einsparpotenziale gleichgültig, dann rechne ich dem das Ding halt auf die vollen Lasten. Protokoll gemacht, was soll der Geiz, Dein Honorar hängt schließlich auch irgendwo dran.
Stimmt der AG als öffentlicher Baulastträger der Straße den verringerten Lasten aber zu, dann hast Du das schriftlich und damit gibt sich ein williger PI auch zufrieden.
Mit einem unbekannten PI gehst Du aber ein unbekanntes Risiko ein und da stehst Du am Ende beim AG womöglich noch als der Volldepp da.

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

  • Seite:
  • 1
  • 2
  • 3

Copyright © 2022 diestatiker.de | ein Service von Planungsbüro Uhrmacher  | Aunkofener Siedlung 17 - D-93326 Abensberg
Telefon: 0 94 43/90 58 00, Telefax: 0 94 43/90 58 01 | E-Mail: office[@]diestatiker.de | Alle Rechte vorbehalten