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Kontrolle Umbemessung Filigrandecke

Re: Kontrolle Umbemessung Filigrandecke

13 Okt. 2015 14:13 - 13 Okt. 2015 14:14
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Grundsätzlich bin ich bei den Vorrednern, bei nicht-prüfpflichtigen Bauvorhaben gibt es kein "Vier-Augen-Prinzip", jeder Planer ist für seine Arbeit verantwortlich. Ich lehne solche Prüfungen auch ab, insbesondere, wenn die Bewehrungspläne schon vollständig vorliegen.

Streng genommen müßte der Filigran-Hersteller sogar die örtlichen Zulageeisen (z.B. bei kreuzweise gespannten Platten) auf der Baustelle vor Ort abnehmen.

Man kann sich "im Sinne des Bauherrn" allerdings auch einigen:

1. Man lässt sich für die Prüfung + Abnahme der Filigranbewehrung gesondert bezahlen.
2. Man verzichtet auf den Bewehrungsplan "untere Lage" und prüft dafür die Filigranpläne/Bewehrung.
(das klappt allerdings nur bei sehr einfachen Bauvorhaben kostenneutral, bei komplexeren Bauweisen werden auch mit Filigranplatten "untere Bewehrungspläne benötigt", zum Teil sind diese sogar aufwendiger als in Ortbetonlösungen.

Optimal wäre im Honorar-Angebot eine Pauschale für diesen Posten, da zumindest die Bewehrungsabnahme ja doch meistens an einem kleben bleibt.

(Hier könnte man den Thread "wieviel kostet bei Euch eine ganz, ganz einfache EFH-Statik" wunderbar weiterführen :) )
Letzte Änderung: 13 Okt. 2015 14:14 von zeemann.

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Re: Kontrolle Umbemessung Filigrandecke

13 Okt. 2015 14:25
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jetzt wird es etwas komplizierter.

Ich bin von prüfflichtigen BV ausgegangen und nicht davon, daß ich die ordnungsgemäße
Ausführung bestätigen soll :)

Handelt es sich also um ein prüfbefreites BV und ich soll für die
ordnungsgemäße Ausführung geradestehen, würde ich natürlich
die statischen Nachweise und die Pläne für die geänderten Konstruktionsteile
verlangen und diese (gegen geringes Entgelt) auf Übereinstimmung mit
meiner Statik prüfen.

Da ist aber erst mal der Verursacher der Änderungen in der Pflicht, das Pozedere
und ggf. Mehrkosten im Vorfeld abzustimmen.

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Re: Kontrolle Umbemessung Filigrandecke

13 Okt. 2015 14:33
#
Hallo Kollegen,

ich weiß ja nicht wie das in euren Bundesländern ist, aber in Hessen ist man als Nachweisberechtigter dazu verpflichtet die Filigranplatten zu prüfen, damit man am Schluss des Bauens auch eine Bescheinigung der Überwachung der Baumaßnahme (in statischer Hinsicht) ausstellen kann. Wenn man sagt: "Mach ich nicht", ist das Buvorhaben beim Prüfingenieur abzuliefern und dann macht der es.
In Hessen ist hat der Nachweisberechtigte die Unterschrift für das gesamte Gebäude und die verbauten Bauteile zu liefern.
Und natürlich ist dies zu bezahlen vom Bauherren, dies steht außer Frage.
Schaut auch mal im Kriterienkatalog Hessen auf der Seite 15.

Gruß
Stefan

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Re: Kontrolle Umbemessung Filigrandecke

13 Okt. 2015 14:37
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so einfach ist das alles nicht.

bei filigrandeckenplatten nimmt die arbeit des statikbüros oft ab, weil für diesen bereich kaum bewehrungspläne und biegelisten benötigt werden.
reduziert ihr dann euer honorar?

den bewehrungsgehalt in cm2/m gebe ich für die filigrandeckenplatten immer an.

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Re: Kontrolle Umbemessung Filigrandecke

13 Okt. 2015 15:05
#
morten25 schrieb: bei filigrandeckenplatten nimmt die arbeit des statikbüros oft ab, weil für diesen bereich kaum bewehrungspläne und biegelisten benötigt werden. reduziert ihr dann euer honorar?.

Darauf habe ich oben in meinem Post 56807 schon hingewiesen, das kann man machen, bei komplexen Bauvorhaben geht das aber in die Hose, da die Bewehrungspläne sogar aufwendiger werden können.

Das Plattenwerk spart die kritischen Bereiche mit der Bemerkung "örtlich schalen " ja gerne aus.

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Re: Kontrolle Umbemessung Filigrandecke

13 Okt. 2015 15:28
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bms schrieb: Wenn wir nicht hinschauen, wer dann....?

Ist doch klar: Der Verursacher

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