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Gast
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weder noch. auch ein nahezu vollst. pospl in lph3 ist nirgends gefordert, mache ich aber auch meistens.
genau so - und wenn es um umfangreiche, komplexe oder störanfällige projekte geht, wird jede lph stumpf und sinnig mit einem beschrieb der ergebnisse oder der weiteren wünsche (s.o.: stahlstütze ..) in rechtlich gebotener form (doppelautogramm) abgeschlossen. es gibt allerdings auch (immer noch) projekte, wo das um einiges einfacher geht - dabei hat man halt im falle eines falles den schwarzen peter .. grüsse, markus beziehst du dich auf seinen kommentar zur hoai 2013? gibts da e. bestimmte seite/textstelle? Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde |
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@markus: Simmendinger bezieht sich auf §8 HOAI, wonach nur ein Honorar vereinbart und berechnet werden darf,
was dem Anteil an den Leistungsphasen entspricht. (Muß aber schriftlich vereinbart werden) Das BGH hat dazu sogar explizit die "Steinfort Tabelle" benannt. (Simmendinger, Praxisleitfaden HOAI 2013) Diese nutzen die Rechtsanwälte doch regelmäßig zur Reduzierung des Honorars. ![]() Diesen Passus habe ich bei mir in den Verträgen stehen, und kann mir so m.E. ein rechtskonformes Angebot für jedes Bauvorhaben aus den Teilleistungen zusammenbauen. |
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