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Gast
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@Deo:
... das Thema ist hier schon geklärt... |
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Hallo Luk,
kleine Ergänzung: Bei der Brandwand mit 2 x 150 mm (verputzt) gibt's eine wichtige Fußnote in DIN 4102-4, die besagt, dass als obere Halterung für diese schlanken Wände eine aufliegende Geschossdecke mit mindestens F90 erforderlich ist. Dies dürfte auch dein Hauptproblem bei den "Sparwänden" mit 2 x 125 mm sein, denn für eine Brandwand sind stets Aussteifungen in mindestens F90 erforderlich. Dies bekommst du mit den Holzbalkendecken als Geschossdecken schon bei "normalen" Wanddicken kaum hin. |
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Ich der Fragesteller schreibt nichts mehr hierzu
![]() Ist ihm wohl egal. Ich kann aus der Fragestellung des 1.posts nicht zweifelsfrei entnehmen ob nun F90 oder F90 + Brandwandanforderung oder F90 in der Bauart einer Brandwand Denn das Ganze ist eine durchaus reizvolle Ingenieuraufgabe Me transmitte sursum, Caledoni!
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Letzte Änderung: von GustavGans.
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