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DIN EN 1090 Zertifizierung 23 Jul 2014 12:01 #52842

Info des Bundesverbandes Metall:

Vergabe von Metall- und Stahlbauarbeiten - Ende der Koexistenzperiode am 01.07.2014
Bei der Auftragsvergabe von tragenden Bauteilen aus Stahl und Aluminium im bauaufsichtlichen Bereich dürfen nach den geltenden Landesbauordnungen ausschließlich Unternehmen beauftragt werden, die über die vorgeschriebenen Qualifikationsnachweise verfügen. Der bauaufsichtliche Bereich umfasst alle tragenden und sichernden Bauprodukte. Das gilt für Treppen und Geländer genauso wie für Stahlkonstruktionen, -hallen und Ingenieurbauwerke. Daher werden an die ausführenden Unternehmen besondere Anforderungen hinsichtlich der Betriebseinrichtung und des erforderlichen Personals gestellt. Bisher war als nationale Norm DIN 18800-7 „Stahlbauten – Ausführung und Herstellerqualifikation“ zu beachten. Ab 01.07.2014 gilt allein die DIN EN 1090 Ausführung von Stahltragwerken und Aluminiumtragwerken.


Ansonsten steht das in den jeweiligen Listen der "Eingeführten Technischen Baubestimmungen" der einzelnen Bundesländer (i.d.R. hier bei den Erläuterungen der Anlage 2.4/2). In der aktuellen Musterliste der IS-Argebau (Bundesministerkonferenz) vom März 2014 wurden die Regelungen zur Koexistenzphase gestrichen - dies ist jedoch noch nicht in den einzelnen Länderlisten umgesetzt. Zwar endet die "offizielle" Koexistenzphase zum 1.7.2014 (nachdem sie bis dahin verlängert worden war), aber ...

Rechtlich für mich (als Ingenieur) schwer einzuschätzen...

Ergänzung: Ein paar Infos über das Thema gibt's auch im DIBt-Newsletter 3/2012

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Letzte Änderung: von Alsheimer.
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