Willkommen, Gast
Benutzername: Passwort: Angemeldet bleiben:
  • Seite:
  • 1
  • 2
  • 3

THEMA:

Ab Wann Weisse Wanne 12 Jul 2014 08:48 #52728

Sehr geehrte Kollegen,
ich habe eine Frage v.a. an die österreichischen Kollegen bezgl weißer Wanne:
Gesetzter Fall Wohngebäude mit Keller auf gut durchlässigem gemischtkörnigem Boden /Hauptanteil Kies, beim Bodenschurf kein anzeichen von Hangwasser oder Grundwasser. Anordnung von Ringdrainagen um das Haus.
Keller talseitig offen mit Ausführung als Wohnkeller ( Eigentumswohnung im Keller). Außenwände und Bodenplatte in C 25/30 d=30cm vollgedämmt, aber ohne bituminöse Abdichtung von außen, dass wurde dezitier so vorgegeben.
Nun die Frage: Falle ich nun in die Anwendung der Richtlinie Weiße Wanne vom OIB?
>> Wasserdruckklasse W0
>>> Konstruktionsklasse KON1
>>> Anforderungsklasse Sonderklasse
>>> wk=0,20mm mit dem vollen Betonprogramm (BS1 C3A- frei für Sonderklasse vorgeschrieben!)
>>> Bewehrung d=12/15 in Bopla und Außenwände (Nach Diagramm 8.4.3 Bewehrungsatlas Fritsche für Bauteile mit Dehnfugen)

Habe ich irgendwo eine Möglichkeit mich auf das eigentliche nichtvorhandensein von Wasser durch den durchlässigen Boden und Drainagenanordnung zu beziehen?
>>> C 25/30 XC2 WO
>>> Bewehrung auf wk=0,30mm gem Exposiklasse und somit d=10/12,5

Ich bitte um eure Ratschläge, damit ich auch später noch Aufträge erhalte und weiter meine Familie ernähren kann...

Viele Grüße
Sebastian

Gibt es hier irgendwo Richtlinien/ vorgaben

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Ab Wann Weisse Wanne 12 Jul 2014 12:28 #52729

hallo Sebastian,

weisse wanne ist nicht alleinige aufgabe des statikers. der statiker kann nur rissbreiten beschränken, bzw. jene teile der richtlinie weisse wanne abdecken, die mit statik zu tun haben.

z.b. gibts ohne geotechnisches gutachten keine weisse wanne, weil sonst keine setzungsrisse ausgeschlossen werden können.

in westösterreich wird in solchen situationen üblicherweise eine dichtheitsfirma ins boot geholt, die für die dichtheit garantieren, bzw. nachverpressen.

ich weise den bauherrn üblicherweise schriftlich darauf hin, dass er eine weisse wanne explizit bestellen muss, bzw. eine dichtungsfirma engagieren muss.
ob und wieviel wasser zu erwarten ist, muss ein geotechnisches (hydrogeolgisches) gutachten klären.

wenn der bauherr darauf pfeift, dann gibts achtermatten mit betonfeder, oder fugenband.

noch zwei aspekte zu deinem thema

- für bewohnte keller reicht keine weisse wanne, weil nicht dampfdiffusionsdicht, also immer schwarze wanne

- die richtlinine "weisse wannen" in österreich schreibt in ihrem schlusssatz, dass trotz anwendung der richtlinie risse nicht restlos auszuschließen sind, und diese verpresst werden müssen, d..h. verpressen ist ausdrücklich ein bestandteil der österreichischen version für "weisse wannen"

kurz um, gib dem geotechniker die schuld für eine etwaige ausführung mit dm12/e=15cm lt. fritsche.... B)

grüße morten

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Ab Wann Weisse Wanne 12 Jul 2014 14:39 #52730

„- für bewohnte keller reicht keine weisse wanne, weil nicht dampfdiffusionsdicht, also immer schwarze wanne“

Hallo morten,

ich weiß nicht wie das in Ö ist, meines Wissens ist heute Stand des Wissens,
daß auch bei einer weißen Wanne die Diffusion kein Thema ist.

Die erhöhte raumseitige Feuchtigkeit kommt eher vom austrocknen des Betons selbst.

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Ab Wann Weisse Wanne 12 Jul 2014 17:14 #52731

hallo statiker99, damit hast du sicher recht,

ich war eben bei der definition, der weissen wanne, dass wasser nicht in tropfbarer form auftreten kann, und diffusion nicht explizit erwähnt wird.

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Ab Wann Weisse Wanne 13 Jul 2014 16:41 #52736

Hallo Morten,

mir geht es eigentlich um die Abgrenzung wann eine Gebäudeabdichtung erforderlich ist und wann nicht. Kann man es so sagen, dass Gebäudekeller immer abgedichtet werden müssen, egal wie die Randbedingungen sind oder kann man auch sagen, komm, du stehts ringsum auf schotter ohne grund- und hangwasser, alles ist trocken und du hast eine Drainage- wo soll das wasser herkommen?!
Weiters würde mich mal interessieren, wer hier eigentlich verantwortlich ist? Wenn mir der planer sagt es kommt keine bituminöse abdichtung, in den plänen ist das ganze als wohnung im keller ausgewiesen- heißt das automatisch ich bin in der bringschuld und muss eine weiße wanne machen?

vg
sebastian

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Ab Wann Weisse Wanne 14 Jul 2014 08:34 #52737

hallo sebastian,

ob und wieviel wasser zu erwarten ist, muss nicht der statiker einschätzen, aber ganz ohne wasser (niederschlag, verstopfte drainage, restbeton in der baugrube,...) gehts nie ab.

wenn eine wohnung im kg geplant ist, dann muss der bauherr/planer schriftlich stellung nehmen, wie dicht es sein soll.
du als statiker kannst nur risse beschränken,
zur weissen wanne gehören aber auch:

- keine setzungsrisse
- keine kiesnester
- sorgfältiger fugenbandeinbau mit verschweißung
- Ausführung Arbeitsfugen
- nicht sachgerechte Rohrdurchführungen (fast der häufigste fall von undichtheit)
- etc.

ich sitze hier in westösterreich und wenns einer GARANTIERT dicht haben will, dann nur mit dichtungsfachfirma (z.b. zementol), im osten österreichs kommt eher die rl weisse wanne zum einsatz, beides muss meiner meinung schriftlich vereinbart werden.

sg morten

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Letzte Änderung: von morten25. Grund: ergänzung
  • Seite:
  • 1
  • 2
  • 3

Copyright © 2022 diestatiker.de | ein Service von Planungsbüro Uhrmacher  | Aunkofener Siedlung 17 - D-93326 Abensberg
Telefon: 0 94 43/90 58 00, Telefax: 0 94 43/90 58 01 | E-Mail: office[@]diestatiker.de | Alle Rechte vorbehalten