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Gast
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Hallo Leute,
vielen Dank für die bisherigen Antworten. Ich habe mal den ganzen Vorgang in den Anhang eingefügt. Da kann sich jeder, der will, mal ein Bild von machen. Hier der Downloadlink der pdf-Datei (war für Anhang zu groß): workupload.com/file/wR39bxIF Der einzig vorhandene Querschnittswert ist vom Sparren. Die Stütze kann ich mir auch noch selber errechnen. Aber beim Traufträger sehe ich schwarz. Ich habe mal Druck beim Hersteller gemacht. Er will mir die Werte kommende Woche zukommen lassen. Bin mal gespannt. Habe schonmal Fristverlängerung beim Bauamt beantragt. Gruß H5N1 |
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Letzte Änderung: von H5N1. Grund: upload für Anhang fehlgeschlagen
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Hallo,
da liegt bestimmt keine Typgeprüfte Statik bei, da liegt bestimmt keine Typgeprüfte Statik bei, da liegt bestimmt keine Typgeprüfte Statik bei, da liegt vielleicht eine ungeprüfte Statik bei, die lediglich den Aluhochbau beinhaltet. Keine Statik für Flachgründung, Tiefgründung, evt. Unterfangungen, Verstärkungen für angrenzende Unterkellerungen, Lasten auf tiefergelegene Nachbardächer etc. Vielleicht sind auch Schneeanhäufungen in alpinen Regionen ausgeschlossen.... oder Windlasten auf Helgoland ![]() Sowas muß das Bauordnungsamt ablehnen. ![]() (Bitte Fachausdrücke verwenden) Me transmitte sursum, Caledoni!
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Hallo H5N1,
warum wollen die die Statik? Reicht nicht die Unterschrift eines prüfbefreiten Bauings? Me transmitte sursum, Caledoni!
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Guck mal bitte meinen Beitrag weiter oben. Da ist der ganze Vorgang als Download verfügbar.
Prüfbefreiter Bauingenieur? Habe ich hier in NRW noch nix von gehört. |
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Letzte Änderung: von H5N1. Grund: sinnentstellter Rechtschreibfehler
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... "Schnee: s0 = 0,75 kN/m²" ... und ..."mit 0,75 kN/m² Schneelast ausreichend dimensioniert..."
... das klingt nach einer Lastangabe aus dem letzten Jahrtausend... ![]() Grüße |
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Und Wind ganz pauschal 0,5kN/m²
![]() Keine Schneeanhäufungen infolge abrutschenden Schnees von höhergelegenen Dächern, Keine Verwehungen, keine Windsoglasten im Eckbereich..... ![]() Ankerstangen in V2A statt V4A ohne weitere Angabe und Zulassung als Dübelsystem. In mir kommt grad wieder der Prüfer durch..... Die Statik ist grob mangelhaft und entspricht nicht mehr den geltenden Vorschriften. Würden Sie das bei Ihrem werksneuen Mercedes oder Eiphone auch eine mangelhafte Ausführung akzeptieren? ![]() Werden für die Alusparren auch Stabilitätsnachweise (Kippen, Biegedrillknicken etc. ) geführt? Das wär mal spannend zu wissen ![]() Me transmitte sursum, Caledoni!
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Letzte Änderung: von GustavGans.
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