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Kompromissvorschlag:
Wenn es denn mit Rückfragen bei Anbietern von Trockenbausystemen nicht funktionieren sollte, bliebe ja immer noch die Option eine "ordentliche" nachweisbare Stahlunterkonstruktion mit Abhängung in die neue Decke und unterer Horizontalhalterung (vertikal verschieblich) anzuordnen und den Trockenbau, wie gewohnt, nur als Ausfachung zu verwenden. Gruß Wolfgang |
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Hallo Andreas, hallo Deo,
angehängte Wände gab es schon früher (Renaissance und so... - ich denke an den Westturm im Schloß Friedensstein, Gotha), wenn auch nicht als Gipskartonwände neuerer Prägung. Das Problem ist immer die Zugbeanspruchungen in den Wänden, da darauf die Konstruktionen, die auf Druck gut und relativ steif abtragen, in der Regel etwas weicher werden - insbesondere in den Anschlüssen. Dies bedeutet, dass letzlich die Anschlusspunkte und die Unterkonstruktion im vorliegenden Fall sorgfältig konzipiert, geplant und auf der Baustelle ausgeführt werden muss. Die üblichen Konstruktionen und Anschlüsse müssen auf ihr Verformunsgverhalten hin überprüft werden, die Zugbeanspruchung in den Anschlusspunkten und in der GK-Platten sorgfältig verfolgt werden. Die Lasten werden nunmal spazieren geführt... kleiner Hinweis als Ergänzung: bitte bei den Nachweisen nicht die Lasten aus der Einbausituation vergessen... Die Ausführung ist besonders genau zu überwachen - ein wichtiger Punkt und notwendiger Mehraufwand, da sonst "alles" scheitert. Und genau damit habe ich in punkto Rissbildung die meisten Bauchschmerzen... Ob sich die Hersteller so einfach mit ins Boot, sprich in die Haftung nehmen lassen - ich wünsche da viel Glück. Es ist eine Abweichung von der Regelausführung und da ziehen sich manche Hersteller gerne aus der Produkthaftung... Daher möchte ich noch einmal auf mein erstes Post zurückkommen: es gibt evtl. Möglichkeiten nachzuweisen, dass die untere Bestandsdecke die Mehrbelastung aus den leichten GK-Wänden doch abkann (Nachweis mit Ansatz der leichten Trennwände als Linienlasten oder plastische Berechnungsverfahren wie Bruchlinientheorie oder ...). Dabei müssen natürlich auch die Zusatz-Verformungen der unteren Decke beachtet werden, sonst könnten Rissbildungen an den leichten Trennwänden den Mehraufwand konterkarrieren... Grüße |
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Letzte Änderung: von Alsheimer.
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Hallo,
Bei dieser ganzen Diskussion über aufgehängte GK-Trockenbauwünde sollte man folgendes nicht außer acht lassen: Das ist alles ziemlich viel Theorie und hat mit dem realen Ablauf auf einer Baustelle wenig zu tun. Die Trockenbaufirma versteht diese Sonder-Konstruktion vermutlich nicht. Sie bekommt die Statik im Normalfall nicht mal zu sehen. Der Vorarbeiter muß fertig werden und baut das so, wie er's immer gebaut hat. Ob der Bauleiter deine enorm wichtigen Angaben auf Seite xxxx gelesen oder verstanden hat? Vermutlich nicht. Das wirst du auch brauchen. Warum sollte der Hersteller da Verantwortung übernehmen? Was hat er davon? Fazit: 1) Du bekommst den Nachweis hin, daß die vorh. Decke die Trennwände aufnehmen kann. Der Ansatz von Linienlasten statt Trennwandzuschlag kann da helfen. Die auf die Trennwandgrundfläche entfallende Nutzlast kann man abziehen. Manchmal hilft das. 2) Statisch tragende Abhängekonstruktion in Stahl oder Holz bauen, die beplankt wird. Die baut eine Zimmer- oder Stahlbaufoirma. Da gibt's dann auch einen Ausführungsplan und keine Diskussionen mit dem Trockenbauer. Gruß mmue |
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Hallo,
eben. Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese Idee und Problematik das erste mal auftaucht.
Es ist gut möglich, dass es Besonderheit gibt. Wenn man mal weit hinter das Komma geht, kommt es in der Zugstütze zu einer Dehnung die sich evtl. als Riss zwischen Platten zeigt. Ob das zahlenmäßig relevant wird, ist eine ganz andere Sache. Aber erst einmal ist das ein Unterschied. Es wird noch weitere geben, aber wenn man die findet, bedenkt und sich darauf einstellt, spricht nichts dagegen einen anderen Weg zu gehen. Hingegen sich hinzustellen und zu sagen "ist anders, kenne ich nicht, ist falsch, gibt Risse", ist nicht der Weg eines guten Ingenieurs. Das kann jeder.
Das sie spazieren geführt werden ist noch nicht einmal gesagt. Sie werden anstatt nach unten, nunmehr in den Stützen nach oben abgeleitet. Das ist auch alles. Oben könnte man ein schönes Stahlprafil unter die Decke bringen, z.B. einen passenden IPE. Der agiert ja zwischen seinen Dübelpunkten wie ein Durchlaufträger und ich wäre nicht überrascht, wenn bei dessen Nachrechnung aufgrund der doch eher übersichtlichen Eigenlasten aus der Wand nicht wirklich eine Durchbiegung gefunden wird. Aber das wäre genau die Durchbiegung, die die Abhängung von der Aufständerung unterscheidet.
Solange man etwas ohne sie macht. Ansonsten wollen sie verkaufen und dazu müssen sie auch mal was mitgehen und das machen sie oft. Wie gesagt, ich behaupte nicht dass es geht. Ich halte nur von dieser stumpfen Bedenkenerheberei ohne klare Angaben nichts. Bisher konnte ich nämlich nicht ansatzweise erkennen warum es nicht funktionieren sollte. Kann ja sein dass es Gründe gibt, aber der einfache Verweis auf "kennen wir nicht, also ist es schlecht" ist zu wenig. |
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... nur, DeO, über kurz (weniger über lang) standen in den Fällen, die ich aus alten Bauten kenne, die Wände doch unten auf, da die Hochhängung nicht funktionierte - mit allen Folgen hinsichtlich Rissbildung, Verformungen und (Folge-)Schäden sowie all den folgenden fehlgeschlagenen Sanierungsversuchen über die Jahrhunderte... ... ergo: "keep it simple" - und da ich auch die Otto-Normal-Trockenbauer kenne, rate ich vorm Hochhängen ab... |
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Letzte Änderung: von Alsheimer.
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Die Frage ist dabei, ob die Risse an der Abhängung lagen oder ab einer Übermäßigen Durchbiegung einer Decke. Risse würde ich z.B. auch erwarten, wenn die bei einer Aufständerung nicht lastabtragende obere Decke sich auf die Trockenbauwand stützt. Das findet die sicher auch nicht gut.
Risse durch eine Abhängung könnte ich mir z.B. erklären, wenn sich die unteren Platten durch Schlupf der Schrauben etwas nach unten verschieben und die anderen unbewegt bleiben. Dann öffnet sich die verspachtelte Lagerfuge und Gips toleriert sowas gar nicht. Nur so als Option. Ich will darauf hinaus, dass wenn es Risse durch Abhängung gibt, diese auch technisch erklärbar sein müssten. Dann kann man wohlmöglich was dagegen tun. Worauf ich nicht so stehe ist das Motto "Wir wissen zwar nicht was da passiert, aber wir tun schon mal was dagegen". Und letztlich, wenn die untere Decke nicht vernünftig für die Mehrlasten nachweisbar ist, die obere Decke schon, könnte der Bauherr ja mit ins Boot genommen werden. Wenn er die Wände will muss er damit rechnen, dass sich Risse auftun. Wenn er das nicht akzeptiert gibt es die Wände halt nicht. Bevor man sich auf abenteuerliche Schönrechnereien der unteren Decke einlässt, die juristisch ebenfalls ein dünnes Eis sein können, wäre auch diese Option eine Überlegung wert. |
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