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Hallo saibot, du hast das bestimmt grad nachgelesen. Vielen Dank dafür. Hast du die aktuelle kommentierte Fassung zur HOAI2013 ? Wenn ja, würdest du so großzügig sein und dem Forum den genauen Text (also den Kommentar) dazu hier einzustellen? ![]() (ich habe nur den Kommentar zu einer alten HOAI, wo das genau steht mit Werkstatt- und Ausführungsplanung und besonderen Leistungen und so.... ) Me transmitte sursum, Caledoni!
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Letzte Änderung: von GustavGans.
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Nein, eine kommentierte Fassung zur HOAI 2013 habe ich nicht. Steht aber so, wie von mir zitiert, wörtlich in Anlage 14 zu §51, Absatz 5 und §52, Absatz 4, vgl. hier
Folgende Benutzer bedankten sich: khorngsarang
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Na, ja
ich denke das Problem fängt schon früher an. HOAI 2013, Anlage 14 (Beschreibung der Grundleistungen und Besonderen Leistungen Tragwerksplanung): Zitate Auszugsweise: LPH 3 Entwurfsplanung Grundleistung „Grundlegende Festlegungen der konstruktiven Details .....; Ausbildung der Auflager- und Knotenpunkte“ LPH 5 Ausführungsplanung Grundleistung „c) Zeichnerische Darstellung der Konstruktionen mit Einbau- und Verlegeanweisungen, ...... Stahlbau- und Holzkonstruktionspläne mit Leitdetails (keine Werkstattzeichnungen)“ Besondere Leistung - „Konstruktion und Nachweise der Anschlüsse im Stahl- und Holzbau“ So wie ich das lese, ist die konstruktive Durchbildung im Rahmen der Leitdetails (was auch immer das im konkreten Einzelfall ist) bereits Aufgabe Grundleistung in der Entwurfsplanung. Vollständige statische Nachweise (einschl. Materialgüten) hierfür sind im Rahmen der Genehmigungsplanung zu erbringen (ebenfalls Grundleistung). Im Zuge Grundleistung Ausführungsplanung sind für den Stahlbau diese Knotenpunkte, so sie denn zu den Leitdetails zählen, ebenfalls planerisch zu bearbeiten. Auch hier müßten vollständige Angaben zu Geometrie, Querschnitte, Schweißnähte, Schrauben und zum Material vollständig enthalten sein. Offen ist hier sicherlich die Grenze zwischen „Leitdetails“ (=Grundleistung) und den „übrigen“ Anschlußpunkten (=Besondere Leistung). Beispielsweise würde ich bei einem 2-Gelenkrahmen die Rahmenecken, Firststoß und Fußpunkte zu den Leitdetails zählen und damit zu den Grundleistungen (einschl. erforderlicher Materialgüten). Ist aber nur meine Meinung. Also die Einstellung, oh , das ist Stahlbau, da machen wir eine "Stabstatik" und der Rest ist Sache der ausführenden Firma paßt da nicht ganz. ![]() |
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Letzte Änderung: von statiker99. Grund: edit
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das nennt man dann "eigentor". in der anlage 14 ist es ja nachzulesen. (kannte diese auslegung leider nicht und habe gesehen die gibt es auch erst ab dieser fassung.) zudem bin ich ueber die weiteren ergaenzungen erschrocken. (z.b. fassadenbemessung) mich freut aber die diskussion hierzu und das ich mit meiner meinug trotzdem nicht ganz allein bin. fuer mich sollte das objekt ganzheitlich betrachte werden. ich denke das ist auch was der kunde eigentlich erwartet. hermann Bauingenieur, Dipl.-Ing. (FH)
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Letzte Änderung: von khorngsarang.
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Wieso erschrocken? Welche Bauhöhe das Trapezblech im Dach (ggf. auch in der Wand) oder die Kassettenwand haben muss, bzw. eine Prüfung, ob der vom Architekten vorgegebene Dach- und Wandaufbau statisch funktioniert, gehört doch in die Genehmigungsplanung oder nicht? Wer in der Ausführung erst merkt, dass ein 85er Trapezblech doch nicht über 6m spannen kann, hat meiner Meinung nach etwas falsch gemacht/übersehen. |
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meine das:
aus anlage 14 zur hoai 2013 (sie auch link oben) gehoert fuer mich einfach zum gesammten objekt. hermann Bauingenieur, Dipl.-Ing. (FH)
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Letzte Änderung: von khorngsarang.
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