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Gast
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hallo,
die Frage ist nicht eindeutig zu beantworten. Es kommt darauf an, nach welcher Norm Sie rechnen wollen: EN 1996-1-1 oder EN 1996-3. In EN 1996-1-1 ist die Wanddicke nicht begrenzt jedoch im NA DE mit 115 mm festgelegt. Die Schlankheit ist jedoch auf 27 begrenzt, so dass die o.g. Werte t=120 mm bis 4.00 m nicht richtig sind. in EN 1996-3 dürfen Außenwände mit 115 mm nur bei untergeordneten Gebäuden oder eingeschränkt bei Tragschalen von 2-schaligem Mwk ausgeführt werden. Die Mindestdicke ist ansonsten 150 mm. Bei Innenwänden ist die Mindestdicke 115 mm. Das alles natürlich nur, solange die Bedingungen zur Anwendung der EN 1996-3 eingehalten sind. gruß dvog |
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Letzte Änderung: von dvog.
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Für Aussenwände wären min. 17,5 cm notwendig (wobei ich in der Regel 20 cm vorschlage und bis jetzt hat kein Bauherr sich wegen 2,5 cm weniger Wohnfläche beschwert).
Innenwände würde ich mindestens12 cm wählen Vor allem in der heutigen Zeit, wo so viele Wanddurchbrüche & Schlitze für Leitungen & Sanitär-Röhre oder gar Lüftungen usw. vorgesehen sind und manchmal gar nachträglich gemacht werden müssen, weil plötzlich ein Architekt eine neue Schnapsidee oder "Vision" hatte, ist es immer besser bei den Wandstärken nicht minimalistisch zu denken! |
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Manche Sachen sollte man auch optisch auf sich einwirken lassen. Eine 4m hohe Wand in 12cm Stärke schafft nicht unbedingt Vertrauen (wenn die Dicke irgendwo erkennbar ist). Genauso würde ich keine Balkonstütze 40x40mm ausführen lassen- auch wenn das rechnerisch in irgendeiner Weise nachzuweisen wäre.
Für Zwischenwände wären ja auch noch Horizontallasten von 0,5...1,0kN/m anzusetzen. |
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danke dvog für deine ausführungen,
das mit der schlankheit 27 habe ich auch gelesen. dann habe ich die mindestwandstärke in der 1996-1-1 vergeblich gesucht. üblicherweise mache ich nur die vereinfachten nachweise lt. 1996-3 mfg |
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