Willkommen,
Gast
|
|
|
|
Moin,
ich bin leider weder Statiker noch in irgendeiner Art und Weise technisch talentiert. Deswegen hat es auch nur zum rechtschaffenden Juristen gereicht... und daher von hier schon jetzt eine präventive freundliche Entschuldigung, falls die kommende Frage doof, überflüssig oder falsch ist..... Also. Ich muss in einem Schriftsatz verdeutlichen, dass ein Unternehmer statt eines ITB/HEB 220 Trägers zwei IPE 240 Träger verwenden konnte, weil diese gleichwertig sind. Stimmt das denn? Gleichwertig wären die Träger ja jedenfalls, wenn sie die gleiche Last aufnehmen können. Aber so sagt das wahrscheinlich kein Statiker.... Gibt es irgendeine Meßgröße (google überfordert mich.....plastische Wölbmoment und plastische Grenzzugkraft übersteigen meine Vorstellungskraft) anhand derer ich den Nachweis führen kann? Ich hoffe irgendjemand erbarmt sich (ich würde ja auch eine Flasche Rotwein vorbeischicken) Danke schonmal jetzt..... Gruß aus dem Norden |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Moin,
hier mal eine sehr vereinfachte Erklärung: Man betrachtet 1. den Grenzzustand der Tragfähigkeit (GZT), 2. den Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit (GZG). Im GZT weißt man nach, welche Lasten abgetragen werden können; im GZG, wie groß die Durchbiegungen sind. Manchmal ist der GZT das entscheidende Bemessungskriterium, manchmal der GZG. GZT: Die Träger sind gleichwertig, wenn das Widerstandsmoment W des HEB220 nicht größer ist als das gesamte Widerstandsmoment der beiden Ersatzträger. GZG: Die Träger sind gleichwertig, wenn das Trägheitsmoment I des HEB220 nicht größer ist als das gesamte Trägheitsmoment der beiden Ersatzträger (I wird manchmal auch als Flächenmoment 2. Grades bezeichnet). Voraussetzung für das oben geschriebene ist: Die beiden Ersatzträger werden nebeneinander eingebaut. Die Konstruktion/Bauausführung gewährleistet, dass beide Träger die Last auch jeweils zur Hälfte abtragen. Stablilitätsprobleme (Knicken usw.) sind nicht bemessungsrelevant. Grüße Christoff |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
Letzte Änderung: von qwertzuiop. Grund: Tippfehler, Ergänzungen
|
|
Grundsätzlich sind Ferndiagnosen verpöhnt, aber ich sag trotzdem was.
in vielen fällen wird das Wy als Vergleichsgröße herangezogen 2 IPE 240 (Wy=2 mal 324cm³) ergeben keinen HEB 220 (Wy = 736cm³) Allerdings kann dieses geometrische Defizit durch eine höhere Stahlgüte wettgemacht werden. Auch kommt es auf den Verwendungszweck (Biegedrillknicken) an. Sie brauchen immer eine Expertise eines Statikers, für eine genaue Aussage! Die Adresse für den Barolo gebe ich noch bekannt ![]() |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Moin,
statt des Rotweins hätte ich gerne ein Flasche Linie Aquavit. Danke:) Grüße Christoff |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
hallo,
schließe mich den beiden Vorrednern an, jedoch liegt es auch an der ges. Ausnutzung des HEB 220. Wenn ausreichen Reserven vorhanden sind (der Träger ist z.B. nur zu 50 % ausgenutzt) sieht die Sache auch schon wieder anders aus. Aber das kann nur jemand beantworten, der die Berechnung (Statik) und die Lage vor Ort kennt. So per "Bildschirm" ist das nicht möglich. |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Moin,
vielen Dank für die schnellen Antworten! Also dann eine Flasche Aquavit für Tisch 1 und einen Rotwein für Tisch 3. Kommt pronto ;o) und danke nochmals! Gruß aus dem Norden |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
|
Copyright © 2022 diestatiker.de | ein Service von Planungsbüro Uhrmacher | Aunkofener Siedlung 17 - D-93326 Abensberg
Telefon: 0 94 43/90 58 00, Telefax: 0 94 43/90 58 01 | E-Mail: office[@]diestatiker.de | Alle Rechte vorbehalten