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Schüttgutkennwerte Kleie 05 Mai 2013 13:42 #47676

  • Slartibartfass
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Hallo,

hat jemand der werten Kollegen zufällig Schüttgutkennwerte für Kleie zur Hand?
Mir ist derzeit nur das Raumgewicht mit 3,5 KN/m³ bekannt.
Vielleicht hat ja schon einmal jemand ein Silo für Kleie bemessen. Das Netz hat nix hergegeben...

Danke und Gruß
slarti

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Aw: Schüttgutkennwerte Kleie 05 Mai 2013 15:52 #47677

Ich hab hier Kleie aber nicht genug um mir ein Häufchen anzuschütten und auszumessen :(

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Aw: Schüttgutkennwerte Kleie 06 Mai 2013 16:10 #47694

Hallo "slartibartfass",

sofern sie keine "belastbaren" Schüttgutkennwerte zur Hand haben, die von einer zur Bestimmung derselben geeigneten Prüfstelle ermittelt wurden (Vgl. Anhang "C" der DIN EN 1991-4), bleibt ihnen wohl nur noch der Weg, die Werte des "Allgemeinen Schüttgutes" nach Zeile 1 der Tabelle E.1 der DIN EN 1991-4 zu nehmen.

Gerade für Fälle wie hier bei ihnen hat man dieses fiktive Schüttgut in die Norm aufgenommen.

Grüße,
H. G.

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Aw: Schüttgutkennwerte Kleie 06 Mai 2013 18:43 #47699

  • Slartibartfass
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bau64 schrieb:

Hallo "slartibartfass",
Gerade für Fälle wie hier bei ihnen hat man dieses fiktive Schüttgut in die Norm aufgenommen.


genau!
und wenn man sich dann mal die Anmerkungen zur Tabelle durchliest, stellt man auch fest wie toll sich das für Fälle wie meinen eignet... :huh: weswegen frag ich wohl?

bin bestimmt auch der erste der jemals Kleie in ein Silo füllen will...

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Aw: Schüttgutkennwerte Kleie 07 Mai 2013 06:39 #47706

Hallo "slartibartfass",

die Fußnote bzgl. des "Allgemeinen Schüttgut" kenne ich.

Wenn sich der von Ihnen zu rechnende Silo in Deutschland befindet, unterliegen Sie dem hier geltenden Baurecht. Da die EC-Normen nunmehr wohl in allen Bundesländern eingeführt wurden, bleibt Ihnen - sofern Sie normenkonform arbeiten wollen - nichts anderes übrig, als sich an die (Spiel-)Regeln des Silo-EC zu halten, ob es Ihnen nun passt oder nicht.

Sie können sich natürlich darüber hinwegsetzen, allerdings bewegen Sie sich dann meiner Meinung nach "auf dünnem Eis", da Sie außerhalb des geltenden Regelwerkes arbeiten.
Was wohl Ihre Berufshaftpflichtversicherung dazu meint, wenn es einmal zu einem noch so kleinen Schaden an dem Silo kommt? Glauben Sie wirklich, Sie hätten dann noch Versicherungsschutz? Selbst wenn es keinen direkten Schaden gibt, es genügt, dass sich der Bauherr mit Ihnen streitet oder streiten will, sei es z. B. nur über die Honorarrechnung - wenn ein Gutachter dann Ihre Berechnung sieht, hat er einen einfachen Ansatz, sie zu "zerpflücken".

Mir ist schon bewusst, dass der Ansatz des "Allg. Schüttgutes" evtl. zu einer Überdimensionierung der Konstruktion kommt, aber - siehe Fußnote - es bleibt Ihnen wohl nichts anderes übrig.

H. G.
(Thema für mich geschlossen)

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Aw: Schüttgutkennwerte Kleie 07 Mai 2013 20:53 #47735

  • Slartibartfass
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  • Beiträge: 115
seltsam, aber wie oft ich meine Eingangsfrage auch lese, ich kann darin nicht entdecken, dass ich um eine Belehrung gebeten habe... und auch nicht um Meinungen.

Was sollen bloß solche Beiträge? :(

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