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Aw: Frage Bemessung Kragarm 14 Apr 2013 04:00 #47252

Grundsätzlich mußt Du das nachweisen was Dein System Dir sagt.

Gibt es abhebende Kräfte, müssen diese verankert werden!
ZUSÄTZLICH muß geprüft werden ob das Bauteil darunter die Kräfte aufnehmen kann.
Mal überspitzt, das Eigengewicht eines Ringankers der nur auf dem Mauerwerk aufliegt kann
die abhebenden Windsogkräfte eines großen Sparrenüberstandes unter Umständen nicht aufnehmen.
Mit Kniestockstützen, oder Verankerung in die nächste Lage kein Problem.

Wenn also durch eine denkbare Laststellung ein Auflager eine negative Lagerreaktion
zeigt, muß diese nachgewiesen werden.
Das ist der Grund warum man Tragsicherheitsnachweise führt.
Nicht überrascht sein, wenn sich das Vorzeichen der Kraft mal ändert.

Nicht nur Auflagerdruck muß nachgewiesen werden.

Speziell für die Pfette:
Für die Fußpfette selbst würde ich als max.M das maximale Kragmoment (l+Auflager/2) annehmen.
Wenn Angst, dann für die zweiten Bolzen ab Abstützung die volle Zugkraft (Einfeld+Krag).
Natürlich plus Anteil der Windsogkräfte aus der Traufe.

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Letzte Änderung: von Jörg.
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