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Gast
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hi,
richtig und wichtig - besonders auch unter dem aspekt der mit grösstmöglicher haben-will-mentalität mancher ag und auch mancher werkplan-nicht-erstellen-könner vorgetragenen anspruchshaltung: also erstmal schauen, was man schuldet und was einer weitergehenden vertraglichen (!) vereinbarung (wie auch immer .. ) bedarf. die rnr. 58 interpretiere ich anders - etwa auch analog der %-angaben im aho-heft 3. grüsse, markus Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
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was steht in aho Heft 3?
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hi,
12-30% zusätzlich zur voll honorierten (hoai 2009: 126+16%) lph 5. wie herr siemon auf 10-14% für schalpläne kommt, ist für mich nicht nachvollziehbar, du wirst das ähnlich sehen, vielleicht wie kaufhold, rnr. 53? grüsse, markus Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
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Viel interresanter ist die, oft überlesene, Passage
in der Anlage 13 (zu §49 Abs. 1) , Leistungsphase 5, Abschnitt b): "Anfertigen der Schalpläne in Ergänzung der fertigestellten Ausführungspläne des Objektplaners." Hat von den Kollegen schon mal jemand einen fertiggestellten Ausführungsplan des Objektplaners als Grundlage zur Bearbeitung gehabt?? |
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Letzte Änderung: von statiker99.
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markus schrieb:
Die aktuellen Siemon Tabellen schreiben LPH 5 a) 6-10% b) 10-14% c) 20-24% d) 2-5% Gesamt 42% = LPH 5 Also ich finde das halbwegs passend. Die Siemon Tabellen sind vom Bundesgerichtshof anerkannt. Bei den anderen Bewertungstabellen ist das m.E. nicht so. Kaufhold hingegen setzt die Schalpläne nur in Bezug zu den Bewehrungsplänen. Er sagt eigentlich nur, dass ein A0 Schalplan 3mal so lange dauert wie ein A0 Bewehrungsplan. Was in etwa auch stimmt. Beide Aussagen sind für mich kein Widerspruch. Obiges versehe ich nicht so ganz: "12-30% zusätzlich zur voll honorierten LPH 5" Wenn die volle LPH 5 mit 42% zuschlägt soll es also dann, wenn mman Rohbaupläne erstellt insgesamt 54-72v.H. geben??? |
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Letzte Änderung: von IBSz.
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statiker99 schrieb:
![]() Dazu sagt der HOAI KOmmentar Rdn 59 Bearbeitung von Schalplänen ohne oder ohne fertig gestellte Ausführungspläne des Objektplaners ist zusätzlich zur voll honorierten LPH 5 mit 16 bis 32 v.H. zu bewerten. ![]() Also wenns für Schalpläne allgemein 10-14v.H. gibt, bedeudet das gesamt 26 bis 46 v.H. wenn man mit nicht fertig gestellten Ausführungsplänen arbeiten muss... also 2-4faches Honorar ![]() ![]() |
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