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Guten Abend
Bei Bewehrungseisen mit Abbiegungen entstehen örtliche Betonspannungen. Muss dies nachgewiesen werden, oder ist der Abbiegeradius so festgelegt, dass dies nie ein Problem darstellen sollte? Eine weitere Frage habe ich zum Übergreifungsstoss. Sofern die beiden übergreifenden Eisen nicht zusammengebunden sind, tritt im Bereich der Kraftübertragung quer zu den Bewehrungseisen Zugspannungen auf, welche durch eine Querkraftbewehrung aufgenommen werden müsste. Macht man das in der Praxis wirklich? Oder überlässt man den Beton seinem Schicksal...? Anhänge: |
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Letzte Änderung: von Durchstanzer.
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dafür gibts regelwerke
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Ach so, und ich hab' mich immer gefragt, warum die Eisen zusammengerödelt werden...
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Hallo Durchstanzer
Durchstanzer schrieb: Der Mindestbiegerollendurchmesser ist einzuhalten (siehe auch Normen). Willst du eine Zugkraft umleiten, dann gibt's in DIN 1045 Mindestbiegerollendurchmesser: 15*ds oder 20*ds, je nach der Lage der Eisen untereinander und zur freien Betonoberfläche. Nach schweizer Norm (SIA 262) musst du dort suchen. Wenn z.B. die Bauteilabmessungen es nicht hergeben, dass die Eisen mit 15*ds oder 20*ds oder > 20*ds gebogen werden können, dann ist der rechnerischer Nachweis erforderlich: DIN 1045-1 Knoten 10 Schlaich/Schäfer (sollte sowas auch in SIA262 definiert sein). Zur Querbewehrung beim Übergreifungsstoß: sollte schon gem. Norm sein, insbesondere bei "fetten" Eisen, damit meine ich ab d20 und höher. Grüße, Sergej |
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Letzte Änderung: von Sergej.
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Zur Querbewehrung beim Übergreifungsstoß: sollte schon gem. Norm sein,
insbesondere bei "fetten" Eisen, damit meine ich ab d20 und höher. Grüße, Sergej[/quote] Hallo Genügt dazu grundsätzlich die Verteilbewehrung? oder machst du da wirklich ein Bügel? Und ja normalerweise werden die Eisen ja zusammengebunden, dann erübrigt sich das Ganze ja auch... |
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