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Hallo,
vielen Dank für Eure Antworten. Nur wie kommt ihr darauf das die EG-Wände nicht ausgesteift sind ! Die haben die gleichen wände wie oberen Geschosse. Ich schrieb, dass im im Kellergeschoss die aussteifende Deckenscheibe und die aussteifenden Wände nachgewiesen werden müssen. Im KG können die Außenwände und ggf. der Treppenhauskern als Betonwände hergestellt werden. Selbstverständlich könnten auch in den oberen Geschossen Betonwände hergestellt werden. Aber das ist nicht gewünscht. Wohnungsbau = Mauerwerksbau. Die Überlegung ging dahin, die Wandlasten geschossweise rechnerisch abzufangen aber die Verbindung Wand-Decke kraftschlüssig herstellen, weil sich alle Decken gleichmäßig verformen und unter dem Strich jede Decke nur 1 Wand trägt. Das die Überlegung nicht sauber ist, ist mir schon klar. Bei der Standsicherheit der unteren Wände dürften theoretisch auch nur das Gewicht der unteren Wand herangezogen werden. Aber wenn die Wand auf der einen Seite versucht abzuheben, muß sie sich den darüberliegenden Decken und Wänden entgegenstemmen. Und das gelingt ihr nicht. Aber nachvollziebar rechnen läßt sich so etwas auch nicht. Nochmals vielen Dank, auch für ev. weitere Anregungen. |
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Hallo, Herr Lehmann
hier meine Bemerkung: HerrLehmann schrieb: Nur wie kommt ihr darauf das die EG-Wände nicht ausgesteift sind ! Die haben die gleichen wände wie oberen Geschosse. Ich schrieb, dass im im Kellergeschoss die aussteifende Deckenscheibe und die aussteifenden Wände nachgewiesen werden müssen. Im KG können die Außenwände und ggf. der Treppenhauskern als Betonwände hergestellt werden. Die aussteifenden Bauteile müssen normaleweise bis zur Gründung geführt werden. Nach deiner Aussage ist das nicht nachvollziehbar gewesen war, ob diese 11,5 cm starken Wände bis auf OK Fundament gehen. Ich bin davon ausgegangen, dass im KG keine Wand drunter ist und die 11,5 cm starken Wände in oberen Geschossene, über die eigentlich das Thema ist, sind im KG nicht unterstütz. Demzufolge, muss deine Kellerdecke die H-Lasten als Scheibe, wie du oben beschrieben hast, in die aussteifende Bauteile im KG umleiten. Das wird sie schon als Scheibe für H-Lasten machen. Aber das Biegemoment aus den 11,5 cm starken darüberstehenden Wänden, die zur Aussteifung herangezogen wurden, zerlegt in V-Richtung als Trapezlast, muss sie schon abkönnen. Grüße, Sergej P.S. Bin Ausländer, und kann sein, dass ich als Ausländer die Frage in "Deutsch" und das "Thema" falsch verstanden habe. |
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Letzte Änderung: von Sergej.
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Hallo Sergej,
alles O.K. ich weiss was du meinst. Nun mal ab in die Kiste, is schon ganz schön spät. Gute Nacht |
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Morgen zusammen,
ich glaube ich habe da etwas zur allgemeinen Verwirrung beigetragen... Ich bin auch davon ausgegangen, dass die Wandscheiben von oben nach unten geschossweise abgefangen werden, dann wären ja unten weniger aussteifende Wände vorhanden... Und Sergej, dein Deutsch ist besser als das von vielen gebürtigen Deutschen... Von der Kup Köln gibt es zum Thema aber interessante Seminarunterlagen unter: Gebäudeaussteifung Das Problem ist doch, dass eine H-Lasteinleitung (Schubdorne) in die Wände schon rechnerisch machbar ist, du aber auf eine klaffende Fuge am Wandfuß aufpassen musst. Kurz ich würde es lassen und eine durchgängige Lösung favorisieren. Leider sind bei 11,5 Wänden die U-Schalen auch entsprechend klein... Grüsse aus Dresden Planung ist die Substitution des Fehlers durch den Irrtum.
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Letzte Änderung: von sebwhite.
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Frage Herr Lehmann,
wieso müssen die 11.5 er Wände als Aussteifung herangezogen werden. Jupp |
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Letzte Änderung: von Jupp.
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HerrLehmann schrieb:
Hallo, der erste Satz enthält doch einen Widerspruch. Stellt man eine Wand in Form einer Linienlast auf eine biegeweiche Decke, dann geht man von einer schlaffen Last bzw. Wand aus, die in Grenzen der Durchbiegung der Decke folgen kann und soll. Im zweiten Teil des Satzes soll es sich dann plötzlich um eine steife Scheibe handeln; das passt nicht zusammen und ergibt kein plausibles und nachweisbares statisches System. Als statisches System kann man sich allenfalls ein Schubfeld vorstellen. Ein Schubfeld braucht aber umlaufende Randelemente, in die die Schubkräfte eingeleitet werden können. In Schubeldern bekommt man schiefe Hauptzug- und Druckspannungen. Innerhalb eines Feldes würde sich eine schräge Druckdiagonale ausbilden, deren Knicksicherheit nachzuweisen wäre. Eine Mauerwerkswand als Schubfeld kann man sich vorstellen, aber so ein Bauteil müsste in einer Norm oder Zulassung geregelt werden, was umfangreiche Voruntersuchungen zur Folge hätte. Mit Gruß E.S. |
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