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Aw: Massivstreifen im Dachgeschoss umgehen 29 Aug 2012 22:14 #42546

Hallo Christopher,

Lass dich doch nicht verrückt machen von den ganzen Angsthasen hier.

Hau den Betonbalken weg, wenn er dich stört.

In so einem Ringbalken ist nicht viel Stahl, nur ein paar dünne Stangen, das trägt doch nichts.

Viel Spass dabei........

Ach so, vergess vorher nicht, der Familie mit den 3 Kindern unter dir Bescheid zu geben,
daß diese im Urlaub sind, wenn du oben laut wirst.

Und.... eine Bauherrenhaftpflicht ist auch nicht ganz doof !

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Letzte Änderung: von zeemann.

Aw: Massivstreifen im Dachgeschoss umgehen 30 Aug 2012 06:20 #42548

zeemann schrieb:

Und.... eine Bauherrenhaftpflicht ist auch nicht ganz doof !


Gibt es eine, die auch bei Vorsatz bzw. grober Fahrlässigkeit zahlt?

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Aw: Massivstreifen im Dachgeschoss umgehen 30 Aug 2012 10:15 #42554

Chr1stopher schrieb:

..Also ein schwächen des Massivstreifens ins definitiv nicht drinne?

Das kann man so nicht sagen, das kann ja alles sein, eine kostruktive Ausgleichsschicht oder ein tragendes Bauteil.
Ersteres ist eher unwahrscheinlich.

Worann kann ich erkennen, ob es sich um einen Ringanker oder um einen Ringbalken handelt?

Als Laie gar nicht und als Fachmann auch nur, wenn man die Konstruktion genau kennt.
Ein Ringanker ist ein reines Zuglied, das nur Kräfte in Längsrichtung des RA aufzunehmen hat.
Ein RB muss auch Querlasten aufnehmen (Wind, evtl. auch Gewölbeschub bei alten Decken usw.)

Wie würde eine Lösung aussehen, dass man die Wirkung durch Stahlbauteile ersetzt?

Nun, das vorhandene Bauteil muss durch ein statisch gleichwertiges Bauteil ersetzt werden.
Man würde sich mit den gegebenen Querschnitten die aufnehmbaren Kräfte ermitteln und dafür das neue Stahlbauteil bemessen.
Aber Vorsicht, diese Kräfte müssen an die vorhande Konstruktion auch angeschlossen werden, das muss mit
Sorgfalt und Fachkenntnis ausgeführt werden.

Mit Gruß
E.S.

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Aw: Massivstreifen im Dachgeschoss umgehen 30 Aug 2012 10:47 #42557

Hallo,

Zitat:

Gibt es eine, die auch bei Vorsatz bzw. grober Fahrlässigkeit zahlt?

Nein.

@Chr1stopher:
Hol dir einen Statiker aus der Nähe. Der sagt dir verbindlich und für wenig Geld, was du machen kannst und was nicht. Wenn du versuchst, Ferndiagnosen per Internet zu erhalten, dann handelst du entweder aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder beidem.

Gruß
mmue

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