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Moin, moin,
nach der Bundesvereinigung der Prüfingenieure ist eine Bemessung gegen die plastischen Tragfähigkeiten für Geländer nicht zulässig. Siehe Technische Mitteilung 05/28 unter bvpi. Gruß lobo |
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Hallo zusammen,
hab mal nachgeschaut: Mitteilung BVPI Das ist ja heftig. Mein Stahlbauer stöhnt ja jetzt schon, wenn ich ihn "so große" Geländerpfosten ausrechne (plastisch). Da höre ich immer: "Das macht kein Mensch und wer soll das denn bezahlen!". Bis jetzt hat sich allerdings auch noch kein Prüfer an meiner plastischen Bemessung gestört. Grüße aus Thüringen Pet |
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So ein Quatsch was der BVPI mal wieder online stellt.
Sowohl die zitierte 18800 von 1990 als auch der EC von 1993 SIND zurückgezogen! Ich habe den Eindruck, die schreiben manchmal richtig wirres Zeug da in ihren Mitteilungen. (nicht nur diese Mitteilung) ![]() Mitteilungen des BVPI sind zum Glück keine Vorschriften... sondern im Prinzip ja auch nichts anderes als eine informative (Geländer-) Rili ![]() ![]() Me transmitte sursum, Caledoni!
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