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Ich geh mal davon aus, dass die Bodenplatte
nicht Bestandteil des Tragsystems ist. (Sonst würdest Du wahrscheinlich Bewehrung brauchen) Damit ist dieses nichttragende System nicht über die DIN 1045-1 geregelt. Siehe NABAU Auslegung DIN 1045-1 Lfd-Nr 115 (Seite 6 oben) www.nabau.din.de/sixcms_upload/media/237...045-1_2011-04-01.pdf Ich habe solche Platten auch schon ausgeführt, in Absprache mit dem Bauherrn, XD1 - C30/37 mit ~ 1kg/m3 Kunsstofffasern h=22cm und 2 Lagen PE-Folie. Durch die Beimischung der Fasern konnte die Anzahl der Schnitte deutlich reduziert werden und die Platte ist nach dem Schleifen etwas rauher. Es war eine TG für ein 8-Fam. Haus vor 6 Jahren, alles noch wie neu, heute würde ich ggf. auf die Schnitte verzichten. Helmut |
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ist der Beton dann immer noch unbewehrt wenn du Fasern einbaust...???
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Ich kenne Bodenplatten, die sind was weiß ich mit Q188 bis Q335 bewehrt und haben trotzdem Risse. Entscheidend ist der Untergrund. Bei wechselhaftem Untergrund oder Zwangsspannungen rettet einen die Bewehrung auch nicht.
Bei ausreichenden Raumfugen an Hindernissen, Gleitfolie auf Sauberkeitsschicht und sorfältigem Schichtaufbau, gut verdichtet und als Krönung noch ein gelungener Nachweis per Lastplattenversuch, dann hälts auch ohne. Gruß Wolfgang |
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Die Bodenplatte gehört nicht zum Tragsystem. ein simples Pflaster wollte der Bauherr nicht.
Im Vergleich zur konventionellen bewehrten Bodenplatte spart man jede Menge Stahl, die hor. Beschichtung und reduziert den Wartungsaufwand, auch wenn man etwas in Streifen- bzw. Einzelfundamente investieren muss. Ganz so glücklich bin ich damit aber auch nicht, weil mir einfach die Erfahrung mit unbewehrtem Beton fehlt (damit scheine ich hier aber nicht der einzige zu sein). @FischerH: Im Betonkalender 2004 wird für diesen Fall auch ein C30/37 mit XF4 empfohlen. Ist übrigens in meinem Fall eine TG für ein 6-Fam-Haus und auch nicht so riesig. |
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Erste Frage wäre meinerseits:
Wie sieht es denn mit der Feuchtigkeit/Wasser aus? Gibt es ein Gutachten, in dem z.B. der Bemessungswasserstand explizit ausgewiesen ist? Ist überhaupt kein Wasser zu erwarten? Hanglage, Sickerwasser, Grundwasser.. Der Oberbau für Verkehrsflächen ist geregelt in den "Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen" (RStO), somit gibt es ein gültiges technisches Regelwerk, nachdem der Oberbau (nichts anderes ist dieses Bauteil) bemessen werden muss. Die Richtlinie behandelt sowohl Pflasterdecken als auch Asphalt und Betondecken und auch die Einbaulage. Zu finden ist die Richtline bei der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV). LG Stephan "Wie, sie wollen mehr Geld? Nur, weil das, was gebaut wird auch funktionieren soll??"
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Eine Frage wäre noch, inwieweit nicht der Nachweis der Gebrauchstauglichkeit geschuldet wird.
Wertvoll Hinweise insbesondere auch für Betonböden ohne Bewehrung sind zu finden in: Lohmeyer-Ebeling, Betonböden für Produktions- und Lagerhallen 2008 |
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