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Moin Thomas,
genaues weiß ich auch nicht. Aber ich verstehe das so: Man weißt den größeren Schaftquerschnitt gegen Fließen und kleineren Spannungsquerschnitt gegen Bruch nach. Bei Gewindestangen gibt es nur den Spannungsquerschnitt. Da ist es klar. In DIN 18800-1:2008-11 heißt es, wenn gewindefreie, zugbeanspruchte Bereiche nicht länger als der halbe Schaftdurchmesser sind, muss mit dem Spannungsquerschnitt gerechnet werden. Deshalb würde ich Fließen mit dem Schaftquerschnitt und Bruch mit dem Spannungsquerschnitt nachweisen. Grüße Christoff |
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Hallo,
kann ja sein, dass ich die Frage falsch verstehe, aber bei Schraube auf Zug gilt entweder der Spannungsquerschnitt mit der Zugfestigkeit des Werkstoffs oder der Schaftquerschnitt mit der Streckgrenze, der kleinere Wert ist maßgebend (unterschiedliche Beiwerte beachten 1,1 bzw. 1,25), bei Gewindestangen oder Schraube mit Gewinde bis Kopf gilt nur der Spannungsquerschnitt mit der Zugfestigkeit, je nach Werkstoff wird der eine oder andere Wert maßgebend. Gruß Michi Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit Radius Null und das nennen sie dann ihren Standpunkt.
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Hallo Michi,
du verstehst die Frage schon richtig. Genauso habe ich es ja auch beschrieben. Wenn der glatte Schaft aber sehr kurz ist oder anders herum gesagt, dass Gewinde fast bis zum Schraubenkopf geht, tut man so, als ob das Gewinde komplett durchgeht. Das steht in DIN 18800-1. Es stellt sich dann nur die Frage, wie lang ist ein Gewindeteil, der fast bis zum Schraubenkopf geht: 0,5 ls oder 0,8 ls oder...? Das wurde in der neuen Fassung der DIN 18800-1 konkreter beschrieben. Grüße Christoff |
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Hallo Thomas,
dein Problem würde ich so lösen: Nachweis der Zugstab im augedrehten Gewindenbereich nach Element (809) DIN 18800-1:2008-11 und Nachweis der Gewinde nach Element (504) DIN 18800-1:2008-11 (der Zugstab aus S235 ist nicht Hergestellt wie eine Schraube und die Mutter ist nicht abgestimmt mit der Stabgewinde - es geht um das Abscheren in Gewinde - siehe auch Maschienenbau-Nachweisverfahren). Die neue Formel für die Einschraubtiefe ist allerdings für die 100%-ige Ausnutzung der Verbindung. Gruß ![]() asdfg |
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Die LGA Regensburg hat hier einmal einen
"Tipp des Monats" veröffentlicht. www.lga.de/lga/de/download/statik_tipp_0210.pdf Helmut |
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Hallo
![]() Aufpassen Kollegen: Es gibt einen Unterschied zwischen: -Rundstahl mit AUFGESCHNITTENEM Endgewinde - z. B. als Kreuzverband im Hallenbau Das Spannen erfolgt über zwei aufgeschnittene RECHTSGEWINDE und stinknormale Stahlbaumuttern. Googelt hierzu: TGT ![]() Hier Material Zugastange S235 Achtung: Gewindeenden können nur bedingt verzinkt werden.... Daher Einsatz im Freien schei..... ![]() -Gewindestange - NICHT als Kreuzverband einsetzen (Das machen einige Kollegen, da steht dann Kreuzverband z. B. M16-4.6 in der Statik) ![]() -Rundstahl mit ANSCHWEIßENDEN und mittigem Spannschloss. Das ist das, wo im Tipp der lga auf die evt. Festigkeit 3.6 der Anschweißenden verwiesen wird. Nachträglich verzinken is natürlich auch Pfusch - Daher: Innenbereich ![]() Denkt dran: Wenn die Konstruktion draußen ist: Entweder Winkelstahlverbände oder Systeme wie Besista etc. (teuer) Gruß Gustav ![]() Me transmitte sursum, Caledoni!
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