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2,0 kN/m² Flächenlast
1,5 kN Einzellast alternativ Geländerlasten sind keine angegeben, daher würde ich analog DIN 1055-3 vorgehen und in Abhängigkeit der Verkehrslast Horizontallasten aus Tabelle 7 auswählen (0,5 kN/m oder 1,0 kN/m). Grüße Bealdor |
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aus Teil 2:
4.2.5 Lastannahmen Im Anforderungskatalog der Arbeitsbühnen und Laufstege müssen die Belastungen, für die sie ausgelegt sind, angegeben werden. Die Verkehrslasten, die für Podeste, Laufstege und Arbeitsbühnen mindestens zu Grunde gelegt werden müssen, sind: 2kN=m2 Flächenlast für die Tragkonstruktion; 1,5kN Einzellast an ungünstigster Stelle, auf einer Fläche von 200 mm × 200mm für den Bodenbelag. Die Durchbiegung des Bodenbelags unter Belastung mit der angenommenen Last darf nicht mehr als 1 200 der Stützweite betragen, und der Höhenunterschied von benachbarten Stoßstellen zwischen belasteten und unbelasteten Bodenbelägen darf 4mm nicht übersteigen. Die geforderte Tragfähigkeit von Laufstegen und Arbeitsbühnen muss entweder durch Berechnung oder durch Prüfung nachzuweisen sein. Geländer nach Teil 3: keine Lastannahmen, sondern Regelung über Prüflast und Verformung. Aber nach Din 1055 0,5KN/m in Holmhöhe Gruß Slarti |
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Kollege war schneller
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Das ging aber flott!
Nochmal vielen Dank! Grüße aus Thüringen Pet |
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Slartibartfass schrieb:
Dafür gab es von Ihnen die ausführlichere Antwort ![]() |
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Moin,
ich setze die Holmlast nach DIN EN ISO 14122-3 an. In Kap. 8.1 steht, dass Geländer durch Berechnung oder Prüfung nachgewiesen werden dürfen. Dort steht nicht, dass die Holmlasten nach DIN 1055-3 angesetzt werden müssen. Deswegen bemesse ich für die in Kap. 7.3 genannte Prüflast von 0,30kN/m. Bei Tragfähigkeitsnachweisen multipliziere ich mit 1,5. Die absoluten horizontalen Verformungen unter 1,0-facher Last dürfen dann nicht größer als 30mm sein. Das wurde schon von mehreren Prüfstatikern abgesegnet. Grüße Christoff |
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