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Ich habe eine Halle Dachneigung 18 Grad, diese wurde 1994 mit 0,75 kN/qm Schneelast gerechnet.
Nun soll eine PV Anlage (in Dachneigung) motiert werden. Die Schneelast nach aktueller DIN 1055 heute ist 0,65 kN/qm und darf noch mit (müh) = 0,8 (wegen 18 Grad < 30 Grad) abgemindert werden. => Schneelast = 0,52 kN/qm. Darf ich die alte und die neue Schneelast vergleichen ? Delta = 0,23 kN/qm ?? Ich bin etwas unsicher geworden, da der Prüfstatiker meines Vertrauens, meinte die Werte können nicht ohne weiteres verglichen werden, da "unterschiedliches Sicherheitskonzept" etc. etc. Nach meinem Verständnis muß ich die charakteristischen Werte doch vergleichen können !? Bitte um Einschätzung Eurerseits..... Danke |
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Moin zeemann,
die charakteristischen Werte kann man vergleichen. Der Prüfer meint vermutlich. dass zur Festlegung dieser char. Windlasten ein anderes globales Sicherheitskonzept verwendet wurde als für die Ermittlung der "alten" Schneelasten. Das ist genauso wie bei den Windlasten, die Auftretenswahrscheinlichkeiten sind jetzt unabhängig vom Bauort gleich. Das hat aber nichts damit zu tun, dass man die Werte jetzt nicht miteinander vergleichen kann. Nur die Bemessung anschließend muss sich ggf. am aktuellen Stand orientieren. Gruß Pitt |
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Hoi Pitt,
Danke für deine Antwort. Meine Frage war allerdings für den Fall zu verstehen, daß die "neuen" Schneelasten kleiner sind als die alten. kann ich die Differenz ohne weiteres für die PV Anlage ansetzen, und habe damit die gesamte Nachweisführung erledigt, oder muß ich die Halle mit neuen Schneelasten + PV Anlage nochmals (mit neuem Sicherheitskonzept) nachweisen. (was ich vermeiden wollte) In meinem Fall: 0,52 (neuer Schnee) + 0,20 (PV) = 0,72 < 0,75 ?? (Nachweis durch Lastvergleich) Das ist nämlich ein Unterschied von ca. 50 Arbeitsstunden ![]() zeemann |
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Moin zeemann,
das meinte ich damit, dass sich die Bemessung ggf. am aktuellen Stand orientieren muss. Zum Bauen im Bestand gibt es einen Artikel unter www.bvpi.de/bvpi-content/aktuelles/argebau.htm Dann gibt es noch einen Artikel von Dr. Zapfe: "Statische Anforderungen an Dach- und Freiflächenmontagen", kann ich Dir ggf. mailen. Gruß Pitt |
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Hallo,
der Nachweis für Eg. + Schnee hört sich zunächst plausibel an. Folgendes wäre zu klären: a) Einseitiges Eigengewicht: Eg. aus Photovoltaik gibt's nur auf den südlichen Dachflächen. Ist die Konstruktion unempfindlich gegen einseitig auftretende Lasten? b) Windlasten: Die Photovoltaikanlage wird i.d.R. auf Abstand zur Dachfläche montiert, u.a. weil die Module luftunterströmt sein sollten, was an heißen Tagen den Wirkungsgrad erhöht. Aber bei Sturm faßt der Wind auch unter die Module. Manche Montagen sehen aus wie ein verhinderter Doppeldecker. M.W. gibt's keine verbindliche Aussage von kompetenter Stelle, wie die Gesamtwindlast auf Dachfläche + parallel montierte Photovoltaik anzusetzen ist. Rein von der Anschauung her müßte die Windlast auf Dach + unterströmte Module größer sein als diejenige auf die ehemals glatte Dachfläche. Gruß mmue |
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Hallo pitt + mmue,
vielen Dank für Eure Einschätzungen. Die PV Anlage wird NICHT aufgeständert, sondern Dachparallel aufgebaut => Keine Windlasterhöhung Das Gewicht der Anlage beträgt laut Hersteller 0,15 kN/m² D.H. 0,75 < 0,52 + 0,15 = 0,67 kN/qm Eine einseitige Belastun muß man m.E. nicht betrachten, da auch vorher schon der Schnee (rechnerisch) auch einseitig angesetzt wurde (UND der Schnee auf der Südseite deutlich schneller schmilzt ![]() Seht Ihr das auch so ? |
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