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HI,
bei mir Notüberlauf sonst bist Du nachher immer mit im Boot wenn was passiert. Jupp |
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Letzte Änderung: von Jupp.
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Aus dem Link von Herrn Held: "4. Überflutungshöhe bei Notentwässerungen
Die Unterkante der Dachabläufe für die Notentwässerung muss oberhalb der erforderlichen Druckhöhe für den gewählten Dachablauf der Entwässerung liegen. Nach EN 1256-1 sind in Freispiegelentwässerungen 35 mm Druckhöhe für Nennweiten bis 125 mm einzusetzen, darüber 45 mm. Für Druckentwässerungen gelten Druckhöhen von 55 mm. Da auch für den Dachablauf der Notentwässerung Druckhöhen zur Erreichung des Mindestabflusses erforderlich sind, addieren sich die beiden Druckhöhen und ergeben so die maximal zu erwartende Überflutungshöhe auf der Dachfläche: so z. B. 35mm + 35mm = 70mm. Die daraus resultierende maximale Flächenlast auf der Dachdecke über dem Entwässerungstiefpunkt darf den rechnerisch zugelassenen Wert nicht überschreiten. Diese außergewöhnliche Belastung ist schon während der Planung mit dem Tragwerksingenieur abzusprechen." Somit sollte diese Last doch eigentlich mit der anzusetzenden Schneelast abgedeckt sein ( ~ 0,75 kN/m²). Oder muss man davon ausgehen, dass entweder auf der geschlossenen Schneedecke Regenwasser aufstaut oder auf der aufgestauten Wasserfläche sich eine Schneedecke anhäuft? Dann müssten man nämlich tatsächlich diesen Katastrophenlastfall mit einer Wasserhöhe = Attikahöhe berechnen. |
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Hallo,
@fantomas: Die angegebenen Höhen beinhalten (falls Druckentwässerung vorgesehen ist) den normalen Betriebslastfall. Dies ist dann unabhängig von irgendwelchen Notüberläufen sowieso zu berücksichtigen. In der früher gültigen DIN 1986 waren für Dachflächen mit umlaufender Attika 2 Notüberläufe DN 50 vorzusehen, die bei Verstopfen aller planmäßigen Abläufe in Funktion treten sollten. Ich hab bisher nicht nachgesehen, wo das in der neuen EN-Normung zu finden ist. Außerdem: Es gibt vorgefertigte Notüberläufe, die quasi flächenbündig in die Dachhaut eingearbeitet werden können. Nur liegen die selbstverständlich am Dachrand und bei innenliegenden Entwässerungen damit gelegentlich am Hochpunkt des Gefälledachs. Somit entwässern diese Notüberläufe erst, wenn das Wasser vom Tiefpunkt = planmäßiger Ablauf bis zur Höhe der Notüberläufe aufgestaut ist. Hinzu kommt, daß diese flächenbündigen Überläufe i.d.R. aus Edelstahl gefertigt werden und entspr. teuer sind, was die ausführende Firma dazu veranlaßt die Edelstahlabläufe wegzulassen, einfach ein Loch durch die Attika zu bohren, möglichst hoch, damit das durchgesteckte Entwässerungsrohr auch ringsrum eingeklebt werden kann (soll ja dicht sein, oder?), was die Aufstauhöhe bis zum 'Notablauf' zusätzlich kräftig erhöht. Außerdem: Gefälleestrich? Die Ausführung ist schon seit vielen Jahren nicht mehr gebräuchlich. Hier kommen eigentlich ausnahmslos vorgefertigte PS-Gefälle-Dachdämmplatten zum Einsatz (mag auch andere Dämmmaterialien geben). Das ist entschieden billiger als der Estrich und spart auch noch Gewicht. Fazit: Einfache Frage, komplexe Antwort. Ohne eine konkrete Entwässerungsplanung (Lage der Abläufe, Anordnung des Dachgefälles, Lage/Ausführung/Höhe der Notüberläufe) kannst du eigentlich nur spekulieren. Und das heißt im Zweifelsfall Wasserlast bis OK Attika. Gruß mmue |
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Hallo,
es handelt sich um ein Bitumendämmdach mit Gefälle zu Mitten-Einläufen? Man braucht Notabläufe. Verstopfer können bei Hagel oder Frost-Zyklen auftreten. Die Querschnitte der Speirohre oder zusätzl. Außenfallrohre sagt einem der Haustechniker. Höhe des Einlaufs plus 7-15 cm = UK Speirohr. Daraus eine Zusatzlast von 1...1,5 KN/m². Anmerkung, eigenes Erlebnis: Anlässlich einer Dachrep. durch neue Schweißbahnen haben die Iddies alle (!) Einläufe bis Feierabend zugeklebt...um sie danach aufzu-schneiden zu wollen...Aufschneiden vergessen... nachts kam der Stark-regen... Regenspende: 165 mm. Trotzdem ist die ob. Etage durchnässt. Gruss W.E. |
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Hallo alle,
Danke für eure Beiträge. Habe wieder was dazu gelernt. Wie ich vielleicht nicht deutlich genug geschrieben habe: Für die Planung der Dachentwässerung gibt es einen Haustechniker (Ing.-Büro). Die Planung steht! Punkt! Ich habe ihn auf die Notwendigkeit von Notabläufen hingewiesen. Dazu eine Aktennotiz. Mir war nur nicht klar mit welcher Anstauhöhe ich zu rechnen habe. In der DIN 1986-100 (oder so, siehe Link in der 2.Antwort) ist ein unabhängiges Notentwässerungssystem IMMER erforderlich, jedoch steht da auch, dass der planende HT die maximal zu erwartende Anstauhöhe dem Tragwerksplaner angeben MUSS. Nun habe ich den Schwarzen Peter erst mal an den HT weitergegeben. Soll der mal seinen Job machen. Übrigens behauptet er, kein Notsystem zu brauchen, das RW würde dann ja im Keller aus den Revi-Schächten austreten können. (wenn nicht vorher bei ca. 2 bar Innendruck die Rohre oder Muffen platzen.) Ich möchte den Bauherrn mal sehen, wenn das soweit ist. Der HT sagt: Sein System sei für den 5jahre/5min-Regen bemessen. Für den Wasserstand müßte man nur den 5Jahre/5min-Regen von dem 100Jahre/5min-Regen abziehen. Einen Abflußbeiwert für ext. Dachbegrünung (0,3) müßte man jedoch auch ansetzen. Wie dem auch sei, ich warte die Angaben des Ht ert mal in Ruhe ab. @ W.Elding: Dein Beispiel zeigt uns: Bitumenschweißbahn ist nicht für drückendes Wasser geeignet oder es wurde schlampig geklebt. Gruß T.Dietz Freundliche Grüße
Thomas Dietz |
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Hallo t. Dietz,
das kann doch jetzt nicht wirklich dein Ernst sein...... Wenn du keinen Notüberlauf hast, kann dir deine Badewanne bis zum Rand vollaufen. Was bitte hat das mit einem 5min Regen zu tun????? Und wenn das Wasser ein ganzes Jahr braucht um so hoch anzusteigen.... deine Decke bricht dann zusammen. Der richtige Weg kann nur sein, nein - er muß es sein: durch die Hohe Wasserlast wird die Decke und die anderen Bauteile um den Betrag X teurer. Und diesen Betrag teilst du dem Architekten mit. Der wird dann schon die Notüberläufe anordnen. Nur der Architekt hat in so einem Fall die Verantwortung. Gruß Gustav Me transmitte sursum, Caledoni!
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