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Ja die Grenzverformung ist mit RStab ermittelt worden.
Ich denke L/200 ist zu vereinbaren. Dass heißt ich muss sicherstellen das die Grenzverformung von 12,5 cm nicht erreicht wird. Dass bekomme ich allerdings ohne Änderung nicht hin. Ich wollte ungern eine größere Profilabmessung wählen. Aber ich war der Annahme, dass ich den Träger wenn mit Überhöhung dann für die Verformung aus ständiger Last überhöhe und die Grenzverformung für die veränderliche Last nachweise, denn dann hätte ich nur noch eine Verformung von rund 10 cm dem gegenüber stehen. In meinem Fall ist die größte Verformung aus der Kombination ständig + veränderlich entstanden. Danke nochmal. |
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Wie wäre es mit einer Unterspannung des Trägers ?
Druckstab ca 5m links und rechts vom Rahmenknoten, ca H=1m.... Zugband D=30mm oder sowas in der Richtung... da komme ich auf f=125mm in Feldmitte. Die Frage ist ob du den einen Meter Höhe zur Verfügung hast?... das sollte man vielleicht mit dem Bauherrn besprechen. Falls du sowas rechnest, vergiss den DRUCK im Rahmenriegel nicht! --> Knicken / Biegedrillknicken ! mfg Dominik |
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Vielleicht bringt es was, die Stiele zu variieren z.B. HEM - hat bei mir schon mal geklappt ... falls nicht soll es wohl doch ein IPE 450 werden ...
Dipl.-Ing.Univ. Nikolaus Böhm EUR ING
Ingenieurbüro für Bauwesen Voltzstraße 6, D-86720 Nördlingen FON/FAX: +49 (0)9081/2749114 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
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Hallo,
die max. Verformung mit Zustimmung des Bauherrn auf l/200 zu begrenzen halte ich für einen Versuch, der später auch nach hinten los gehen kann. Es bleibt nämlich deine Aufgabe, den Bauherrn im Vorwege umfassend zu beraten, daß er die Tragweite dieser Entscheidung auch ermessen kann. Die Beratung ist zu dokumentieren. Falls dein Bauherr später anderer Meinung ist (wird), dann gibt's genügend Rechtsanwälte, die gegen gutes Geld behaupten, du wärst deinen Beratungspflichten eben nicht ausreichend nachgekommen, sonst hätte ja der fachunkundige Bauherr nicht einem solchen Blödsinn zugestimmt..... Um was geht es eigentlich? Sind es wirklich die Mehrkosten von IPE 400 zu IPE 450? Und das sind dann im wesentlichen Materialkosten, Verarbeitung und Montage bleiben fast gleich. Rechne das mal für die gesamte Halle und setze das ins Verhältnis zu dem, was dir womöglich blüht, wenn der Bauherr genau diesen Punkt später reklamiert. Vermutlich ist ein einziger Ortstermin mit div. Rechtsanwälten, Gutachtern, etc. teurer als die jetzigen Mehrkosten. Also: Mach's so, daß du es ehrlich verantworten kannst. Jetzt kostet es das Geld des Bauherrn. Später bezahlst du selbst dafür, wenn ein Gutachter Fehler bei deiner Statik diagnostiziert. Und der Richter hat keine Ahnung und folgt dem Gutachten. Im übrigen: Der Tip von Cebudom ist gut, wenn machbar. Mit einer Riegelunterspannung reduzierst du die Verformungen erheblich (z.B. bei Satteldachhallen). Gruß mmue |
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Ich muss vorab erst mal eine Peinlichkeit los werden: ich hab im RStab fälschlicherweise mit den Gamma-F fachen Lasten (lastfallgruppen) die Durchbiegung ermittelt nicht mit den 1,0 fachen Lastfallgruppen, deshalb auch die riesiege Verformung.
Also ich habe jetzt aktuell nochmal mit 1,0-fachen Lastgruppen durchlaufen lassen und die Durchbiegung ist 12,8 cm. Zwar immer noch zu hoch bei L/300 aber eben nicht ganz so viel. Es geht in dem Fall um eine Studienarbeit. Ich habe in einer Vorbemssung einen Variantenvergleich aus der Sicht des Stahlverbrauchs und der Fertigungskosten gemacht. Mit dem Ergebnis das ich die Variante eines eingespannten Rahmens gegenüber dem auf eingespannten Stützen aufgelagerten Fachwerk bevorzuge, insgesamt bleiben mir so mit dem System wie es jetzt ist ca. 7.000 € gegenüber dem Fachwerk erspart. Wenn ich jetzt nur den Riegel vergößern würde auf einen IPE 450 würde das diesen Vorteil wieder etwas relativieren, nur reicht in diesem Fall auch nicht nur die Änderung des Riegels. Denn mit einem IPE 450 hätte ich immer noch eine Durchbiegung von rund 10,5 cm bei zul 8,3 cm. Bezüglich der Unterspannung muss ich gestehen das ich damit noch nicht so viel Erfahrung habe und eher unsicher in der Umsetzung bin. Mir kam als einfachste Variante die Überhöhung in den Sinn, sodass ich den IPE 400 für den Betrag des Eigengewichts überhöhe und so die Duchbiegung unter der Verkehrslast einhalten kann. Nur bin ich mir nicht sicher ob sich das so realisieren lässt bzw. ich dadurch eventuell etwas hinsichtlich der Nachweise beachten muss? |
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Letzte Änderung: von -root-.
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Huhu
![]() Zu den Anforderungen der der Größe der Verforumung: Das legt nicht der Bauherr fest und nicht sein Anwalt oder ein Gutachter. Das legt die Herstellerfirma für die Dacheindeckung fest. Die sagt, für welche Verforumungen noch eine Abdichtung garantiert werden kann. Siehe z. B, auch DIN 18807 oder z. B. Flachdachrichtlinie. Man kann sich vielleicht vorstellen, dass eine über 12,5m lange Isopaneele sehr viel Verformung in ihre Längsrichtung aufnehmen kann und immernoch gut abdichtet. Zur Überhöhung: Überhöhung zu welchem Zweck? Die willst wirklich einen 25m spannenden Binder um vielleicht 2cm in Feldmitte überhöhen? Vielleicht noch parabelförmig????? ![]() Wenn, ja wenn, dann erhöhe die Dachneigung um ein Grad. Zu Unterspannungen: Das kommt immer mehr in Mode. Sieht man immer öfter. Ob das soooo wirtschaftlich ist? ![]() Aber das sollst du ja ausrechnen ![]() Grundsätzlich sind aber Hallenkranbahn und Unterspannung ein Widerspruch der sich nicht leicht kombinieren lässt. Gruß Gustav Me transmitte sursum, Caledoni!
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