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Ok, Danke schonmal für den Hinweis.
Also ich habe nochmal probiert ob ich über die Erhöhung der Dachneigung etwas mit der Verformung runter komme aber das ist nicht ganz ausreichend. Bezüglich der Dacheindeckung ist eine maximale Verformung des Sandwichelementes von max. L/100 zulässig. Das ist natürlich sehr viel und wenn ich auf der sicheren Seite liegend dann mit L/200 rechnen würde (für den Stahlbau) dann käme ich natürlich hin. Ich werde mir die DIN gleich mal raussuchen, das ich das schwarz auf weiß hab aber Danke für den Hinweis. Naja die Überhöhung habe ich gedacht um die Durchbiegung einzuhalten, also den Riegel um den Betrag des Eigengewichtes überhöhen und die Durchbiegung für die Verkehrslasten anzugeben. Ja ok die 2 cm sind ja nicht viel das stimmt schon. Ich dachte nur das wäre das einfachste und im Gegensatz zum Fertigungsaufwand bezüglich einer Unterspannung doch geringer. Denn die Überhöhung ist ja dann sehr gering und insofern die nicht in einer Werkstatt vorgesehen wird könnte man die auch aus der Walzung beziehen, was nicht so teuer wird. Und wie du schon sagst die Unterspannung kollidiert schonmal ohne Änderung mit meiner Kranbahn, dass heißt ich muss die Halle dann um ca. 600 mm erhöhen. |
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vielleicht sollte man sich mal fragen, was der gedanke der des durchbiegungsnachweises (gebrauchtauglichleitsnachweises) ist.
im vorliegenden fall (angenommen satteldach) ist fuer eine eindeckung mit sandwichelementen eine neigung von mind. 6 grad empfohlen. was sind die folgen, wenn der first um ca. 13 cm nach unten kommt? (eine dachneigung von 10 grad waere auch nicht unueblich.) im posting von gustavgans liegt sehr viel wahrheit. hermann |
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Letzte Änderung: von khorngsarang.
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