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Aw: Kernbohrung durch Stb. Unterzug 16 Sep 2011 16:28 #37916

Ich sehe es so wie Gustav,

ich würde den UZ überschläglich nachrechen, dem Bauherrn aufklären
welche Arten der Bewehrung möglich sein könnten (Bügel/Schrägeisen/Durchmesser/Abstände/...)und ihm eine EMPFEHLUNG aussprechen, wo ein Durchbruch sinnvoll möglich sein könnte. Er hört von mir aber deutlich das Wort RESTRISIKO, welches ich nicht übernehmen kann, da nicht alle Parameter zweifelsfrei bekannt sind.(Er hört es nicht nur, er bekommt es schriftlich)
Damit habe ich den Bauherrn nach bestem Gewissen informiert und aufgeklärt.
Wenn er es verantworten will, dann kann er es ja machen...

Ein schönes Wochenende

Helmut

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Aw: Kernbohrung durch Stb. Unterzug 16 Sep 2011 18:01 #37918

Also das kann ich nicht glauben...

für mich gibt es exakt zwei Möglichkeiten:

1. Ich kann dem Bauherren aus was für Gründen auch immer
definitiv die Möglichkeit des Durchbruches nachweisen.
Dann tue ich das, übernehme die Verantwortung, und stelle meine Rechnung.
2. In Ermangelung einer Altstatik und Unkenntnis der vorh. Bewehrung
lehne ich den Durchbruch ab. Erkläre dem Bauherren am Telefon noch ganz wichtig was von Röntgen und so weiter, lehne aber ansonsten wenn er das nicht will den Auftrag ab.

Aber zu sagen von mir aus kannst du da ein Loch reinhauhen, aber ob das hält weiß ich nicht und übrigens wenn du es tust dann auf keinen Fall auf meine Verantwortung!!! Ist doch nicht nur unseriös sondern auch gefährlich!!! Was ist wenn das Teil durchbricht??
Ach so ja, hatte ich vergessen der Architekt ist Schuld :blush:
Und dafür dann vermutlich noch ne Rechnung schreiben...?
Na ja das ist auf keinen Fall meine Arbeitsweise.

Aber vermutlich ist das auch der Grund warum ich immer noch mein Geld verdienen muss und nicht schon längst meinen Ruhesitz in der Schweiz bezogen habe...!
..

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Aw: Kernbohrung durch Stb. Unterzug 16 Sep 2011 19:22 #37919

Hallo,

@Andreas: So ist es.

Übrigens: Man muß keine Altstatik haben, um ggf. eine Bohrung von 80 mm durchzubringen. Man kann etwa die Querkraftnullpunkte bestimmen, Lage der Bewehrung mit Scanner suchen (meistens hatten die Bügel im Bereich der Querkraftnullpunkte früher Abstände zwischen 20 und 30 cm), Bohrung Du. 80 mm sollte da gehen.

Gruß
mmue

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Aw: Kernbohrung durch Stb. Unterzug 18 Sep 2011 09:13 #37920

Hallo,
habt euch nicht so pingelig. Bohrt in der halben Tr.Höhe,
in etwa l = 1/4. Ob ein Bügel angekratzt wird, merkt man nach spät. 2-3 cm. Dann aufhöheren und daneben neu ansetzen (aber wegen der teuren Bohrkrone). Den aufgebog. Eisen muss man aus dem Weg gehen. Man kann die etwa nach dem Traglast- verf. lokalisieren. In L=1/4 dürfte das Mb nur ca. hälftig sein, die Quer auch. Warum soll gebohrt werden? Ich hatte mal den Fall, dass nachträgl. aufgehängte Ltg. an der Decke Gefälle bekommen mussten. Viele Fertigteile haben deswegen Aussparungen. Gruss W.E.
P.S. eine jur. Absicherung klappt nicht. Der Statiker ist der Baukundige, der Bauherr nicht. Haben sie zusammen einen Vertrag, Abrede reicht, ist der Koll. dumm dran. Wird ihm bedingter Vorsatz nachgewiesen, ist die Versicherung weg. Kann er notw. Sorgfalt nachweisen, hat er den Bauherrn auf Risiken schriftlich(!) hingewiesen, ist es O.K.

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