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aus einem Projekt von mir aus dem Jahre 2018. Das sollte noch gelten und wurde seinerzeit auch so vom Prüfer durchgewunken.
Den Gültigkeitsbereich kann man sich aus der offiziellen Hafenkarte von HPA raussuchen. Mitunter liegen die Objekte zwar am Wasser, aber nicht mehr im Hoheitsgebiet der HPA. Dann kann man den Hafenwind ignorieren. www.hamburg-port-authority.de/fileadmin/...oad/Zustdk_HASTA.JPG Anhänge:
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Ich pack nochmal zur Veranschaulichung eine Meterskala von 2008 dazu.
Ob nur der Bereich der HPA gilt kann ich nicht sagen, ich berücksichtige die erhöhten Windlasten bis 100m von der Deichlinie entfernt.
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Aloha,
zur Bestätigung zu oben - diese Regelung gilt wirklich immer noch. Quelle: aktuelle VVTB Hamburg / Seite 8 der pdf verwaltungsvorschrift-technische-baubestimmungen-vv-tb--data.pdf Gruß taw
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Letzte Änderung: von taw.
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