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Gast
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...hat niemand eine Idee?
Christoff |
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Hallo,
ich habe etwas gefunden. Und zwar in den DIN Mitteilungen 11/1992: "Die unterschiedliche Regelung [in DIN 4131 und DIN 4133] ist [...] durch eine andere Wichtung der Auswirkungen solcher Beanspruchungen durch die Regelsetzer begründet." Jetzt weiß ich, warum es die zwei Ansätze gibt, aber immer noch nicht, wie es bei Betonmasten nach DIN 4228 gehandhabt wird. Weiß da jemand etwas? Grüße Christoff |
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Letzte Änderung: von qwertzuiop.
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Wir wenden das bei unseren Bemessungen analog zu DIN 4131 mit klaffender Fuge an. Das wurde auch von Prüfstatikern bisher immer so akzeptiert.
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Hallo,
danke für die Antwort. Was sind das für Betonmaste? Mobilfunk oder andere Nutzungen? Ich habe einige ältere Berechnungen von Beton-Funktürmen vorliegen, in denen keine Klaffung zugelassen wurde, also e<=b/6. Im Betonkalender 2006 wird in einem Artikel von Prof. Grünberg auch empfohlen, keine Klaffung zuzulassen. In der selben Ausgabe wird bei einem Betonmast für ein Werbeschild aber dann eine Klaffung mit e=b/3 zugelassen. Es sind also in der Praxis beide Ansätze (Klaffung ja/nein) anzutreffen. Ich würde mich über weitere Antworten und Anregungen freuen. Danke. |
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Letzte Änderung: von qwertzuiop.
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Ich bezog mich auf Mobilfunkmaste i.d.R. zw. 20 - 50m.
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qwertzuiop schrieb:
Hallo und guten Abend, im Grundbau-Taschenbuch Band 3 (ich hab´s leider nicht) soll ein Kreisfundament behandelt sein.... in den alten Betonkalendern Teil 1 gab es in der Festigkeitslehre bei Kreisringquerschnitten als Fundament für eine Schornsteinberechnung Hinweise und Tabellen für die Bestimmung der Bodenpressungen.... ich hatte vor Jahren bei einem Kraftwerksbau mit einem Kamin-Kreisfundament zu tun, der PI hatte angeordnet, dass im Zentrum der Grundfläche eine recht große Kreisfläche durch unterlegen mit weichem Material als Kontakt-Fläche ausgegrenzt wurde.... Freundliche Grüße galapeter97 |
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