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Hallo Gustav,
bei einer normalen Durchsteckmontage zieht man die Skt-Mutter an, die Schraube guckt jetzt weiter aus der Mutter raus und längt sich: die Schraube wird durch eine Zugkraft (Fv) belastet. Das funktioniert auch so, wenn man den Schraubenkopf dreht. Nach DIN 18800-7 El.(833) ist dies auch erlaubt. Man muss nur evtl. Änderungen bei dem Anziehmoment beachten. Für das Sackloch bedeutet dies, dass das Gewinde im Loch länger sein muss, als die Einbindetiefe der Schraube. Dreht man die Schraube tiefer in das Gewinde ein, drückt man die obere Platte gegen die untere, die Schraube längt sich, Schraubenzug (Fv) entsteht. Das Klemmpaket besteht bei einer Sacklochverbindung halt nur aus einer Platte und nicht wie bei der Durchsteckmontage aus zwei Platten. Auch wenn man die in DIN 18800-7 Tab. 1 geforderte Schraubengarnitur nicht benutzt, ist dies meines Erachtens durchaus eine nachweisbare Verbindung. Gruß Christoff |
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Hallo Christoff,
vielen Dank für deine ausführliche Antwort. Das ist mir auch alles bekannt. Vielleicht hätt ich meine Frage anders formulieren sollen. Also: Wie spanne ich eine Schraube der Festigkeit 10 in einen Werkstoff fest, der höchstens S355 ist? Da versagt das Gewinde im Blech doch evt. schon beim Vorspannen? Hochfeste Schrauben der DIN 6914 dürfen ja auch nur als Garnitur, also mit Mutter vom gleichen Hersteller, verwendet werden. Gem. DIN 18800-78 (2002): Festigkeit der Mutter: 10. Gruß aus Entenhausen Me transmitte sursum, Caledoni!
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Hallo Gustav,
das Blech in S355 würde einer Mutter 5.6 und S235 einer Mutter 4.6 entsprechen. Die Vorspannkräfte müssten dann natürlich entsprechend dem Verhältnis der Festigkeiten des Blech im Vergleich zur Festigkeit der HV-Garnitur reduziert werden. Gruß Christoff |
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Hallo Christoff,
wenn aber die Vorspannkraft reduziert werden muß, dann ist evt. der Anschluß nicht im Sinne der 18800. Jedenfalls ist es NORMENrandgebiet. Gruß aus Entenhausen Me transmitte sursum, Caledoni!
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Hallo Gustav,
ganz genau. Diese Verbindung ist in DIN 18800 nicht geregelt. In einer Norm sollen aber auch nur Regelfälle stehen. D. h. nicht, dass es keine Ausnahmefälle mit anderen Lösungen geben darf. Die Bemessung erfolgt dann eben "in Anlehnung an DIN 18800". Allerdings weiß ich aus eigener Erfahrung, dass man in solchen Fällen mit einigen Prüfingenieuren ausführlich diskutieren kann. Gruß Christoff |
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