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ReWinkelstützmauer - Gleiten 20 Dez 2008 17:50 #28697

Hallo,

soweit ich weiß, darf der passive Erddruck beim Gleitnachweis nur in halber Höhe angesetzt werden.
Im Schneider steht unter Gleitsicherheit: "Stützender Erddruck E'p: darf maximal halb so groß wie der passive Erddruck im Bruchzustand Ep angesetzt werden."

Viele Grüße,
BuilderBob

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ReWinkelstützmauer - Gleiten 21 Dez 2008 15:22 #28702

Hallo,

@Bob: Der passive Erddruck sollte mit nicht mehr als der Hälfte angesetzt werden, da zum Erreichen dieses Max.-Wertes erhebliche Verschiebungen erforderlich sind (in der Größenordnung von 1/10 der Wandhöhe auf der Passivseite). Dies ist i.d.R. nicht vertretbar. Die Begrenzung des Ep-Wertes auf die Hälfte seines Max.-Wertes reduziert die Verformungen erheblich (kein linearer Zusammenhang).

Der v.g. Ansatz setzt aber immer voraus, daß der passive Erddruck (besser: Erdwiderstand) auch durchgehend vorhanden ist. Das kann der Aufsteller der Stützwandstatik aber nur in den seltensten Fällen definitiv voraussagen. Wer garantiert ihm denn, daß nicht morgen eine Kabelfirma mit Minibagger vor der Stützwand gräbt und diese zum Einstürzen bringt.

Und nicht nur das. Häufig sind Fahrspuren, Parkplätze, etc. unterhalb des Geländesprungs angeordnet. Dann kommt die Straßenbaufirma und koffert erstmal den Boden vor der Winkelstütze teilweise weg, baut Frostschutz- und Bettungsschichten ein, etc. Dann ist deine angesetzte Einbindetiefe (vorübergehend) Makulatur. Wenn man den Bauablauf kennt (und Einfluß darauf hat!), dann kann man drüber nachdenken, die Verkehrslasten auf der Erdseite für den Bauzustand zu reduzieren und einen entspr. Lastfall zu formulieren.

Gruß
mmue

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ReWinkelstützmauer - Gleiten 21 Dez 2008 15:56 #28703

Hallo MMUE,

natürlich hast du Recht, aber offenbar hast du auch Angst?
wer hindert dich denn daran, in deiner Statik die Voraussetzungen deiner Berechnung aufzuzeigen? Solche Dinge kann man auch dem AG zu Entscheidung vorlegen! Dabei zeigt man die Alternativen auf..... Kosten, Termine.........
Du kannst (auch vom dümmsten!) AG verlangen, dass er deine Statik (ich schreibe solche Festlegungen in die Vorbemerkungen!) liest.
Danach (er bezahlt ja schließlich die Statik und nimmt Sie somit ab) trägt er die Verantwortung für die Sache mit der Abgrabung. Nun muss er also auf die Straßenbaufirma zugehen und entsprechende "Grenzen" aufzeigen. Vielleicht kommt ja an der Stelle für dich ein Folgeauftrag!
wir verkaufen gute Ideen, nicht Erdnussflipps und erst recht keine Angst!

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ReWinkelstützmauer - Gleiten 21 Dez 2008 18:28 #28706

Hallo,

nöö, ich hab keine Angst. Warum auch. Wir wissen aber doch wie es auf Baustellen zugeht. Falls ich selbst die Bauleitung mache, dann hab ich gar kein Problem damit, denn ich hab ja die Hand drauf.

Natürlich kann man einiges in die Statik schreiben und versuchen sich damit frei zu zeichnen. Die Rechtsprechung stellt da aber hohe Anforderungen. Das funktioniert meinetwegen noch bei entspr. vorgebildeten (d.h. fachkundigen Bauherrn). Da kann man davon ausgehen, daß der das alles verstanden hat. Bei Baulaien wird's schwierig. Da nimmt die Rechtsprechung im Schadensfall oft an, daß eben die Aufklärung des Sachverständigen (d.h. in diesem Fall des Statikers) nicht ausreichend war, sonst hätte der Laie (Projektentwickler, kaufmännische Abteilung, etc.) ja nie zugestimmt.

Ach ja, auf die Straßenbaufirma zugehen: gute Idee, wenn die denn schon bekannt ist, wenn ich meine Statik aufstelle.

Gruß
mmue

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