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Gast
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..bei 2m Unterfangungshöhe ist für freistehende Unterfangungskörper i.d.R. Schluss,
zumal die Auflast gering zu sein scheint. Ausserdem ist der Ansatz des aktiven Erddruckes zwar nach DIN 4123 erlaubt aber trotzdem mutig. In München ist für solche Unterfangungen z.B. der Erdruhedruck vorgeschrieben. Ich würde mich mal mit dem Gedanken an Absteifungen oder Rückverankerungen vertraut machen. grüsse Thomas. |
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Hallo Schulli
Mein Vorschlag: a) Die Unterfangung in Teiletappen von ca. 2 m Breite ausführen, als Stützmauer armieren und unten einen Fundamentfuss ausbilden, evtl. nach aussen (Auflast aktivieren aus Erdreich) und nach innen (Exzentrizität auf Baugrund reduzieren. MfG Aschi |
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Vorschlag b) Unterfangungswand dicker machen, nach aussen, bis Stabilität genügt.
MfG Aschi |
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Hallo,
Bei 2 m Höhendifferenz: Wie sieht's denn mit der Sicherung der quer zum Giebel verlaufenden Wände aus? Da gibt's ja einen Sprung in der Gründungssohle (neue Unterfangung zu UK alte Gründung Querwände). Außerdem dürften diese Wände ja belastet sein, wenn die Balkenlage nicht auf der Giebelwand aufliegt. Da fehlt die horizontale Stützung des Erdreiches. @Thomas: Richtig, vielleicht läßt sich da was über Absteifungen und Rückverankerungen lösen. Aber auch dran denken, die Giebelwand während der Unterfangungsarbeiten ggf. in Höhe der Balkendecken rückzuverankern. Die Wand hängt horizontal nur an den Querwänden (falls im Verband gemauert, was nicht immer feststellbar ist). Gruß mmue |
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