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Sanierung Fassade

Re: ReSanierung Fassade

09 Juni 2008 08:06
#
Hallo Bauordnung NRW:

"(2) Keiner Baugenehmigung bedürfen ferner:

...

2. die änderung der äußeren Gestaltung durch Anstrich, Verputz, Verfugung, Dacheindeckung, Solaranlagen, durch Einbau oder Austausch von Fenstern und Türen, Austausch von Umwehrungen sowie durch Bekleidungen und Verblendungen; dies gilt nicht in Gebieten, für die eine örtliche Bauvorschrift nach § 86 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 besteht,"

Also keinen Bauantrag o.ä.

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Re: ReSanierung Fassade

09 Juni 2008 09:04
#
Hallo Kollegen,

es ist doch immer wieder wunderschön, daß es in jedem Bundesland eine unterschiedliche Bauordnung gibt :).
=> Man braucht mehr Bauministerien
=> Man braucht mehr Staatsangestellte
=> Es gibt weniger Arbeitslose !

Hurra

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