Sanierung Fassade
- Hauke
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Re: ReSanierung Fassade
09 Juni 2008 08:06
Hallo Bauordnung NRW:
"(2) Keiner Baugenehmigung bedürfen ferner:
...
2. die änderung der äußeren Gestaltung durch Anstrich, Verputz, Verfugung, Dacheindeckung, Solaranlagen, durch Einbau oder Austausch von Fenstern und Türen, Austausch von Umwehrungen sowie durch Bekleidungen und Verblendungen; dies gilt nicht in Gebieten, für die eine örtliche Bauvorschrift nach § 86 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 besteht,"
Also keinen Bauantrag o.ä.
"(2) Keiner Baugenehmigung bedürfen ferner:
...
2. die änderung der äußeren Gestaltung durch Anstrich, Verputz, Verfugung, Dacheindeckung, Solaranlagen, durch Einbau oder Austausch von Fenstern und Türen, Austausch von Umwehrungen sowie durch Bekleidungen und Verblendungen; dies gilt nicht in Gebieten, für die eine örtliche Bauvorschrift nach § 86 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 besteht,"
Also keinen Bauantrag o.ä.
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- FRANKNA
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- Beiträge: 276
Re: ReSanierung Fassade
09 Juni 2008 09:04
Hallo Kollegen,
es ist doch immer wieder wunderschön, daß es in jedem Bundesland eine unterschiedliche Bauordnung gibt
.
=> Man braucht mehr Bauministerien
=> Man braucht mehr Staatsangestellte
=> Es gibt weniger Arbeitslose !
Hurra
es ist doch immer wieder wunderschön, daß es in jedem Bundesland eine unterschiedliche Bauordnung gibt
=> Man braucht mehr Bauministerien
=> Man braucht mehr Staatsangestellte
=> Es gibt weniger Arbeitslose !
Hurra
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