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Hallo,
eine blöde Frage.....Beim Nachweis der ausreichenden Drehbettung nach DIN 18800/ Teil2 /El. 309 -> Muss das Trapezblech als Schubfeld ausgebildet werden? ?? P.S. Für gebundene Drehachse nach El. 308: natürlich ja.... Danke im Voraus.... |
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Hallo,
Nachweis ausreichender Drehbettung setzt kein (!) Schubfeld voraus. Lektüre des Buches 'Erläuterungen zu DIN 18800 teil 1 bis Teil 4' (Beuth Verlag) liefert u.a. Begründungen und Hilfen (z.B. Drehbettungsanteile Profilverformung, Beispiele, etc.). Gruß mmue |
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Danke für den Hinweis!
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Hallo nochmal,
eine Frage wieder.....aber im Bereich der negativen Biegemomente (gedrückter Gurt unten) bringt mir diese Drehbettung aus Trapezblech nichts oder???....Das Trapezblech kann hier nur den oberen Gurt stabilisieren.....So richtig angenommen ???? Danke im Voraus... |
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Hallo,
Drehbettung wirkt im Bereich negativer und positiver Momente gleichermaßen. Ist daher sehr effektiv, z.B. bei Durchlaufträgern. Bei der gebundenen Drehachse (z.B. durch Schubfeld) ist das was anderes. Da ist elementar wichtig, in welcher Höhe des Profils die Horizontalverschiebung behindert wird. Gruß mmue |
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Aber dann müssen doch Steifen vorgesehen werden um den unteren Druckgurt festzuhalten ? oder?
Hast hierzu ein Link, wo man es vielleicht nachlesen kann? Bin hier bieschen unerfahren.... Gruß |
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