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Gast
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Hallo Kollegen,
ich bin seit 15 Jahren selbstständiger Statiker und habe bis heute nicht begriffen, was die Bezeichnung "Beratender Ingenieur" bedeutet, was Sie bringt, und wer Sie führen darf. Selbst auf den Internetseiten der Ingenieurkammer, habe ich nur gefunden, das es was kostet den Titel zuführen ansonsten nichts ! Da sich hier im Forum ja manche so bezeichnen, fände ich es schön, wenn mir jemand dazu etwas sagen könnte. VG FRANKNA |
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Hallo,
der Titel "Beratender Ingenieur" ist das Gegenstück zu Titel "Architekt". Nach dem Studium sind beide erst mal Dipl.Ing. Mit gewißer Berufserfahrung darf man die zusätzlichen Titel beantragen. Siend übrigens geschützte Bezeichnungen. Der Titel "Architekt" bringt bei den Kunden sicher viel. Der Titel "Beratender Ingenieur" bringt beim Kunden nix, da der normale Mensch nicht weiß, dass das ein besonderer Titel ist. Ist glaube ich mehr, um sich gegenseitig zu beeindrucken ![]() Grüße aus Berlin
Florian Muthmann Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! www.muthmann-berlin.de Tel 030 - 859 670 55 Fax 030 - 859 670 54 |
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Hallo zusammen,
Soweit ich weiß darf man sich beratender Ingenieur nennen wenn man in der Ingenieurkammer einen erhöhten Beitrag bezahlt. Von besonderen Qualifikationen oder Erfahrungen ist mir nichts bekannt. Mit dem Beeindrucken wird es dann also schwierig. Na im Ernst, ich habe mich das auch schon öfter gefragt was das soll. Vielleicht kann uns ein beratender Ingenieur tatsächlich mal aufklären wo die Vorteile sind. Gruß Andreas ..
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....reine selbstbefriedigung, wenn ich mal so sagen darf, dafür zahlt man auch noch
geld... |
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..wenn ihr die Randbedingungen eurer Berufstätigkeit nicht kennt, dann dürft ihr euch auch nicht wundern, wenn euch die ( insgeheim erwartete) Anerkennung von aussen versagt bleibt.
Die Berufsbezeichnung ist ( für Bayern) im Baukammerngesetz geregelt: www.bayika.de/de/kammer/pdf/BauKaG2007.pdf Der Planer soll u.a. .."eigenverantwortlich und unabhängig sein.." Die Alternative ist die Einbettung in große Baukonzerne.. Ergebnis: siehe Plattenbauten DDR. Insofern bin ich mir nicht so ganz sicher, ob das ganze nur Selbstbefriedigung ist.. Grüsse Thomas. |
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Hallo.
In Niedersachsen muß man einen Antrag stellen um sich als "Beratender Ingenieur" eintragen zulassen. Kriterien sind ein abgeschlossenes Studium, 5 Jahre Berufserfahrung und man muß freiberuflich (unabhängig) tätig sein. Wie die Regelungen in anderen Bundesländern aussehen kann ich leider nicht beurteilen. Gruß Stefan |
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