|
Willkommen,
Gast
|
|
|
|
|
Hallo,
hat jemand schon mal von einer DIN 4102 für Stützenbemessungen bei F90 gehört. Leider hat mein Statikprogramm keine Funktion dafür. Kann man es mit Ersatzlasten erschlagen? Ist die DIN schon verbindend eingeführt? Danke. Susanne. |
|
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Hallo,
siehe Brandschutznachweis von Stahlbetonstützen! Gruß Dieter Vogelsang |
|
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Stützenbemessung nach DIN 4102 für F90 --> DIN 4102-4/A1 mit DIN 4102-22 und evtl. die neueste Musterliste der ETB beachten (neue Tabelle von Hosser/Richter), s. z.B. auch www.wm.baden-wuerttemberg.de/fm/1106/Nac...tandsdauer050707.pdf
Ersatzlasten --> NEIN Die oben genannten DIN-Normen sind im gesamten Bundesgebiet VERBINDLICH. Die oben genannte neue Tabelle gilt in BaWü und Bayern (seit 17.07.2007). Für andere Bundesländer fehlen mir die entsprechenden Infos der obersten Bauaufsicht. Es gab hier erst vor ein paar Tagen einen Threat hierzu. Grüsse Berthold |
|
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Ach Du meine Güte... Leider ist die Statik schon abgegeben... Wie komme ich da nun raus?
In der Tab. ist nur ein Ausnutzungsfaktor von 0.7 angegen. Heisst das, das ich die Stützen max nur zu 70% ausnutzen kann? Danke. Susanne. |
|
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Hallo,
die Stützen müssen oben und unten rotationsfest gehalten sein. Als Knicklänge muss auf jeden Fall die Stützenlänge eingesetzt werden. Im Brandlastfall NEd,fi darf die Stütze nur zu max. 70% ausgenutzt sein. Bei der Kaltbemessung im GZT kann sie höher ausgenutzt sein. Wenn die vereinfachte pauschale Ermittlung von NEd,fi nicht reicht, muss genauer gerechnet werden. Sie hierzu Veröffentlichung von Fingerloos/Richter in BuSt 4/2007. Hierbei berücksichtigen, dass sich evtl. der Anteil II.Ordnung verändert. Nach meiner Erfahrung kommen die meisten Stützen dann hin. Gruß Dieter Vogelsang |
|
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Hallo Susanne,
die Stützen dürfen in der außergewöhnlichen Lastfallkombination zu 70% ausgenutzt sein, d.h. mit etwa den charakt. Lasten. Für die Bemessung (kalt) im Normalfall wird ja gamma-fach bemessen. Letztendlich kann man sagen: (1,35+1,50)/2 = 1,425 der Kehrwert hier- von ist ungefähr 0,70 also 70%. (1,35+1,50)/2 ist der Mittelwert für die Sicherheitsbeiwerte für G und Q. Wenn also deine Stütze für die Kaltbemessung 100% ausgenutzt ist (gammafach), dann passt dies zu den 70% Ausnutzung im Sinne der Tabelle 31 aus DIN 4102-22 R. Harzer Mit freundlichen Grüßen
R. Harzer |
|
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
|
|
Copyright © 2022 diestatiker.de | ein Service von Planungsbüro Uhrmacher | Schmerlerstraßer 36 - D-90768 Fürth
Telefon: 0171 / 935 57 50 | E-Mail: office[@]diestatiker.de | Alle Rechte vorbehalten