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ReAbrechnung nach HOAI 10 Mai 2007 07:21 #20715

Hallo Marco,

wenn du Angestellter bist, warum fragst du nicht einfach deinen Chef?????

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ReAbrechnung nach HOAI 10 Mai 2007 08:11 #20717

Hallo,

@extrabrut:
weil dieser mich damit beauftragthat, und selbst keinen Schimmer hat!
@Andreas:
"reine Objekt- bzw. Rohbaukosten (netto)"
d.h. also ich schätze erstmal meine Planungskosten - ziehe diese von der Vertragssumme ab und erhalte dadurch meine anrechenbaren Kosten!!??
Da es sich um schlüsselfertige Erstellung handelt gehe ich von Objektkosten aus (also einschließlich der Ausbaugewerke)!
Ich tendiere dahin als anrechenbare Kosten 162.000€ anzusetzen! Was meint Ihr??
Danke für Eure Hilfe
Gruß an alle
Marco
Dipl.-Ing. Marco Herzog
Westmarkstraße 22c
26676 Barßel
Tel.: 04499 / 918769
Mobil: 0174 / 4280227
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ReAbrechnung nach HOAI 10 Mai 2007 09:12 #20718

Bitte § 10 HOAI lesen !

Die anrechenbaren Kosten für Objektplanung ergeben sich aus DIN 276 !!
Die anrechenbaren Kosten der Tragwerksplanung (Rohbaukosten) ergeben sich nach DIN 276 zu 55% aus Kostengr. 3.1 und 351 sowie zu 20 % der Kosten aus Kostengr. 3.2 und 3.5.2.
DIN 276 Ausgabe 81 verwenden da Grundlage der HOAI. ! Wie rechnet ihr denn sonst Planungskosten ab.
Andreas Gehm, Dipl.-Ing.
Berat. Ingenieur BYIK

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ReAbrechnung nach HOAI 10 Mai 2007 09:26 #20720

Hallo,

a) Mindest-, Mittel- oder Höchstsatz?
Falls nichts anderes schriftlich (!) vereinbart wurde, dann ist nur der Mindestsatz der jeweiligen Honorarzone ansetzbar. Nichts anderes. Die Honorarzone muß anhand der HOAI nachvollziehbar ermittelt werden.

b) anrechenbare Kosten:
Bei der Gebäudeplanung richten sich die anrechenbaren Kosten nach HOAI Par. 10 (2). Wenn wie hier ein Gesamt-Pauschalpreis vorliegt, dann könnte man folgendermaßer vorgehen: Brutto-Pauschalpreis / 1.19 = Netto Pauschalpreis. Davon müßten dann die nicht anrechenbaren Kosten abgezogen werden, wie Netto-Kosten nach HOAI Par. 10 (5), das Netto-Honorar für Architekt, Statiker, sonstige Fachleute sowie evtl. Provisionen, ggf. Vertriebskosten, etc. Das sollte dann praktisch sowas wie die Netto-Baukosten des Gebäudes ergeben.

c) Leistungsphasen:
Bei einem Kataloghaus dürften m.E. nur Leistungsphasen 1 und 4 nach HOAI, Par. 15 angesetzt werden. Falls wesentliche (!) Umplanungen des Standardtyps vorgenommen wurden, dann ggf. auch Teile der Leistungsphasen 2 und 3. Mehr nicht.

Gruß
mmue

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ReAbrechnung nach HOAI 10 Mai 2007 10:18 #20721

Hallo Marco,

mach es dir doch nicht so schwer. Nehme doch deinen HOAI Stundensatz und multipliziere ihn mit den angefallenen Stunden.
Alles andere schafft doch nur ärger mit dem Bauherren und schadet evt. dann dem Ruf eures Unternehmens.


Gruß
Andreas
..

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ReAbrechnung nach HOAI 14 Mai 2007 05:27 #20762

Ich würde es nicht nach Stunden abrechen - ist auch nur sehr schwer belegbar ... - sondern über die im Bauantrag genannten Kosten - diese sollten ja die Kosten wiederspiegeln

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