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Gast
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Hallo,
sind für den Nachweis von Kranbahnen immer noch DIN 15018 und DIN 4132 gültig, oder gibt es schon andere Normen? Gruß Mario |
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Ja, die Normen sind weiterhin gültig.
Gruß Ex-Student
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Hallo Mario,
die örtlichen Trägerbeanspruchungen kann man nach FEM 9.341 nachweisen. Das ist günstiger als der Nachweis nach Norm. Gruß Jürgen |
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Hallo Jürgen,
entschuldige meine Unwissenheit, aber was ist der, die oder das FEM 9.341 ? Gruss Markus |
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Hallo mgoetz,
FEM FEM ist die Abkürzung der europäischen Vereinigung der Fördertechnik-Hersteller (Fédération Européenne de la Manutention). Zu den Hauptaufgaben der FEM gehören die Erstellung von technischen und sicherheitstechnischen Daten als Empfehlung für die Mitglieds-Hersteller die Erhebung und Sammlung von Statistiken, die für den Hersteller relevant sind Die Vereinigung ist in Fachgebiete (Sektionen) aufgeteilt, wobei sich die Sektion IV mit Flurförderzeugen beschäftigt. Sie entwickelte u.a. FEM Sicherheitsregeln Empfehlungen für die Durchführung der Standsicherheitsversuche eine Grundlage zur Koordinierung der Gabelträgernorm Die FME hat Niederlassungen (Nationalkommitees) in vielen europäischen Ländern. In Deutschland befindet sich diese in Frankfurt: Deutsches Nationalkomitee der FEM (im Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V. (VDMA)) Frankfurt (Hab ich im Internet gefunden und selbst nich besser ausführen können) Die FEM 9.341 regelt die örtlichen Trägerbeanspruchungen, Flanschbiegespannungen aus Radlasteinleitung und spiegelt Forschungsergebnisse von Kranherstellern wieder. Gruß Jürgen |
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Hallo p*l²,
schau doch mal auf die homepage der www.LGA.de Hier gibt es eine Rubrik "Tip des Monats" mit teilweise sehr sachdienlichen Beiträgen, unter anderem über die Berechnung der Unterflanschbiegung nach FEM. Ich weiß allerdings nicht mehr in welchen Monat der Beitrag veröffentlicht wurde. Aber wühl Dich durch dann stößt Du automatisch darauf. Grüße Picardo |
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