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Re: Trennung Kelleraußenwand beim Doppelhaus 28 Nov 2003 12:35 #1291

  • Angert
  • Angerts Avatar Autor
Wieso konzentrieren sich alle auf den Schallschutz? Der ist eigentlich kein Thema.<br />
Zunächst muss auf die rechtliche Seite verwiesen werden. Bei unterschiedlichen Eigentümern müssen die Häuser konsequent getrennt werden. Was passiert, wenn das eine Haus wieder abgebrochen wird? Jedes Haus für sich muss eine weisse Wanne besitzen! Bodenplatten können auch nicht unendlich lang fugenlos augeführt werden (Schwinden). Übrigens, die Mindeststärke für Wasserundurchlässigen Beton ist 25cm.

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Re: Trennung Kelleraußenwand beim Doppelhaus 28 Nov 2003 17:30 #1292

  • Florian Muthmann
  • Florian Muthmanns Avatar Autor
Herr Angert hat das Problem nach meiner Ansicht richtig angegangen.<br />
Wird ein Zweifamilienhaus (auf einem Grundstück) gebaut, kann die Gründung durchgehen.<br />
<br />
Wird ein Doppelhaus (auf zwei Grundstücken) gebaut, muss jedes Haus eigenständig gegründet sein. (Ausnahmen bedürfen besonderer Genehmigungen im Grundbuch.)<br />
<br />
Der Schallschutz kommt danach.<br />
<br />
Grüße<br />
F. Muthmann<br />
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<br />

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