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Gast
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guten morgen,
art 63 der baybo sagt: "keiner genehmigung bedürfen die errichtung und änderung... (4c) masten und unterstützungen für fernsprechleitungen, für leitungen zur versorgung mit elektrizität, für sirenen und für fahnen" d.h. die masten wären genehmigungsfrei? aber ich denke mal, dass die leitungstrasse an sich irgendwie genehmigt werden muss gruss bernd |
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kannst Du mir mal die Nachweisform für das Knicken zukommen lassen? (pdf-Datei)
Danke im voraus Mario |
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Hallo,
ich habe gestern eine Sondersendung im BR zu dem Thema gesehen: Da wurde behauptet, dass es sich um ein nicht kalkuliertes Jahrhundertereignis gehandelt hat. Der Schnee haftete besonders gut an den Leitungen, so dass sich eine oberarmdicke ( wessen Oberarme?) Eisschicht bildete. Dazu kamen noch Sturmböen. Beim Ausknicken eines Masten kam es dann zu einem Dominoeffekt. Es wurde behauptet, dass auch in Zukunft die Masten aus Kostengründen nicht auf so ein Ereignis bemessen werden. Alles etwas schwammig und wenig beruhigend. In dieser Sendung kam übrigens auch ein östereichischer Energieexperte zu Wort, der im Winter nie Aufzug fährt und immer eine Taschenlampe bei sich trägt !! Grüsse Thomas. |
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Moin, Moin,
interessante Frage. Ich erinnere mich an die Schneekatastrophe 78/79 in Schleswig-Holstein. Damals sind die Masten auch geknickt, wegen einseitiger Belastung und der daraus bedingten Verdrehung etc. nach dem Versagender Seile. Ich hatte vemutet, dass man aus der damaligen Situation gelernt hätte. Bin gespannt auf die Ergebnisse dieses Fadens. Gruß Pitt |
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Es handelt sich wie bei DIN-Normen um urheberrechtlich geschützte Dokumente.
VDE 0210 kann über www.vde-verlag.de bezogen werden. |
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Hallo,
wir berechnen Winkelmaste bzw. Gittermaste für die DB AG. Bei uns ist aber kein Mast weggeknickt. Die Eislast wird bei uns so berechnet. G(Eis)=(5+0,1xd) in N/m entspricht DIN VDE 0210 |
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