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Hallo Bruno,
nun, wenn die Homepage nicht aktualisiert wurde -aus welchem Grund auch immer- heißt noch lange nicht, dass die alte DIN-Norm ihre Gültigkeit hat. Sie wurde am 31.12.2004 zurückgezogen. www.dibt.de/de/Data/MLTB-02-2005.pdf 2.3.1 ->Ausgabe Juli 2001 ->DIN 1045-1 Gruß |
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Wir diskutieren nach wie vor nicht auf dem selben Level.
"Sie wurde am 31.12.2004 zurückgezogen". Von wem? Vom DIN. Das sagt bauordnungsrechtlich gar nichts. Es sind viele Normen bauordnungsrechtlich relevant, die vom DIN (= einem eingetragenen Verein) zurückgezogen wurden. Von Belang ist auch nicht die verlinkte Musterliste des DIBt. Das DIBt macht nur Vorschläge, eben Musterlisten. Die rechtsgültige Umsetzung erfolgt allein durch Erlasse der Obersten Baubehörden. Und die Oberste Baubehörde von Bayern hat die alte DIN 1045 eingeführt und die Einführung nicht zurückgezogen. Also ist die Norm in Bayern zu beachten. Ich hoffe, das war jetzt klar genug. Das Einzige was mich umstimmt, ist ein neuerer Erlass, ein Rundschreiben oder ein sonstiger Verwaltungsakt der Obersten Baubehörde, ergangen nach dem letzten Einführungserlass. |
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...............wirklich nicht ?
aus B25 wird C20/25 und das war alles ? ![]() das glaube ich nicht so recht, bei mir wird dies z. B. schon ein C25/30 ! |
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Hallo Bruno,
ich sehe es genauso wie Du. Und so schön wie die bayerische Seite ist, glaube ich nicht, daß diese nicht regelrecht gepflegt wird und nicht aktuell ist. Außerdem stehen beim DIBT nur Thüringen, Sachsen und NRW in der Liste der Bundesländer, die die Musterliste von 09/ 2004 umgesetzt haben. Ferner würde ich gerne mal fragen, was Stand der Technik heißt. Normen entsprechen ja wohl nicht immer dem Stand der Technik. Es gibt auch bauaufsichtlich eingeführte Normen z.B. DIN 18516 T4 die überholt sind und nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen. Umgekehrt darf man wohl schließen, daß es Normen gibt, die immer noch dem Stand der Technik (wenn auch vielleicht nicht im kompletten Umfang) entsprechen. Auch wenn diese durch eine neuere Norm ersetzt wird, kann sie doch immer noch dem Stand der Technik entsprechen. Oder? Gruß Ulrich |
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Da hier die von mir gegebenen Informationen auf Internetseiten angezweifelt werden: die Links sind nur ein Service für die Leser. Meine Primärquellen sind die gedruckten Staatsanzeiger und Ministerialblätter.
"Stand der Technik" ist eine andere Baustelle als "Eingeführte Technische Baubestimmungen". Stand der Technik (nach lexikon.golem.de): "Man versteht darunter technische Möglichkeiten zu einem bestimmten Zeitpunkt, basierend auf gesicherten Erkenntnissen von Wissenschaft und Technik. Der Stand der Technik beinhaltet auch, dass er wirtschaftlich durchführbar ist. Vom Stand der Technik unterscheidet sich der Begriff der allgemein anerkannte Regeln der Technik, er stellt tendenziell eine geringere Stufe der technischen Entwicklung dar, die Techniken müssen sich bereits in der Praxis bewährt haben. Die allgemein anerkannten Regeln der Technik bilden damit ein niedrigeres Anforderungsniveau als der Stand der Technik. Sie sind unter anderem in Teilen des Baurechts (Bauordnungen der Länder) ... anzuwenden." Demnach sind "veraltete" (= zurückgezogene, vom DIN ersetzte) Normen nicht mehr Stand der Technik, aber mit hoher Wahrscheinlichkeit immer noch allgemein anerkannte Regeln der Technik, während "frische" Normen diesen Status noch nicht genießen. Das Bauordnungsrecht zielt nicht auf den Stand der Technik, sondern allein auf die anerkannten Regeln der Technik ab. Und zwar in dem Teilbereich der Normung, bei dem es um Schutzzwecke geht (Schutz von Leib und Leben, Gesundheit, Klima). |
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... der User? Das sollte doch nur der Admin können.
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