Willkommen,
Gast
|
|
Danke, das Dokument habe ich auch. Unten steht drauf:
aus: beton, Heft 7+8 2002, Seiten 368-372 Motzke ging bei seinem Kommentar im Jahr 2002 davon aus, dass die übergangsphase bis 31. Dezember 2004 abgeschlossen ist. Ist sie aber nicht. Mindestens in Bayern ist die alte 1045 nach wie vor eingeführt. Das ist wie bei der Rechtschreibreform ![]() |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Hallo Onkyo...
was ist eigentlich Dein Problem, bzw. was willst Du ? Selbst wenn man die Stb.-Bemessung von alter auf neuer DIN umrechnen würde, ist die Bemessung mit Sicherheit ausreichend. Bei der neuen DIN kann man wahrscheinlich noch ein wenig Bewehrung einsparen. Nun, warum also so ein Theater ? Gruß Woodpecker |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Sehr gehrter Herr onkyo,
Sie haben recht, dass Sie als Bauherr Anspruch auf eine mangelfreie Statik nach den neuesten Vorschriften haben. Besonders wenn Sie die Statik nach der derzeitig verbindlichen Gebührenordnung (HOAI) bezahlt haben, wovon ich ausgehe. Leider gibt es viele Feierabend-Billig-Statiker, die unter Umgehung der gesetzlichen HOAI Statiken zum halben Preis (oder noch weniger) anbieten. Von diesem Honorar lässt sich dann keine neue Software, keine neue DIN und schon garkeine Fortbildung bezahlen. Also, Herr Onkyo, wer voll bezahlt sollte auch volle Leistung bekommen! PS: Ich plane im Jahr 10-30 EFH und kann Ihnen aus meiner Erfahrung sagen, dass die neue 1045-1 bei EFH in der Praxis keine änderung bringt. B25 heist jetzt C20/25 und in den Ausdrucken werden Zwischenergebnisse mit und ohne Sicherheitsbeiwerten ausgeworfen und das wars so ziehmlich. |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Hallo zusammen,
hier könnt Ihr nachlesen zwischen alter und neuer Norm! www.betonverein.de dann unter Downloads dann Planung und Ausführung - nach alter oder neuer Norm Viel Erfolg Gruß Alvo |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Hallo Architekten und Statiker,
der Statik muss nach der DIN-Norm rechnen, in welchem Jahr die Genehmigung erteilt wurde! Wer das Gegenteil behuptet, braucht nur u.g. Adresse zu kontaktieren. Oberste Baubehörde Franz-Josef-Strauß-Ring 4 80539 München PS: sich unter mehreren Pseudonym einzulogen ist dar nicht so schlecht, bitte vergessen Sie in Zukunft es nicht Ihre IP Adresse zu ändern - 3 Namen unter gleiche IP… |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Hallo Alvo, hallo onkyo, manchmal habe ich den Eindruck, wir diskutieren auf unterschiedlichem Niveau. Das Betonverein-Dokument haben wir bereits vor 5 Tagen in die Diskussion eingeführt. Viel Erfolg beim Zurückblättern. Es hilft nicht weiter. Motzke ging zum Zeitpunkt des Erstellens seines Kommentars (Jahr 2002) davon aus, dass die Parallelgeltung der alten und neuen 1045 am 31.12.2004 beendet ist. Dies ist in Bayern nicht der Fall. Auch der Hinweis, der Statiker müsse nach der Norm rechnen, die im Jahr der Genehmigung gilt, hilft nicht weiter. Egal ob 2004 oder 2005: in Bayern gilt da sowohl die alte als auch die neue 1045 parallel. Wers noch nicht glaubt, muss sich eben die von mir früher verlinkten Dokumente zur bauordnungrechtlichen Einführung des DIBt, der Argebau und der Obersten Baubehörde durchlesen.
|
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
Copyright © 2022 diestatiker.de | ein Service von Planungsbüro Uhrmacher | Aunkofener Siedlung 17 - D-93326 Abensberg
Telefon: 0 94 43/90 58 00, Telefax: 0 94 43/90 58 01 | E-Mail: office[@]diestatiker.de | Alle Rechte vorbehalten