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kfw-online-Bestätigung ab 01.01.2014 26 Nov 2013 08:55 #50092

zeemann schrieb:
@Andreas: Les dir das Regelheft der DENA durch, die "Referenzobjekte" dürfen auch älter sein, ABER du benötigst auch weiterhin JEDES JAHR mind. 1 Stück KFW 55-Referenzobjekt (oder 40 Weiterbildungsstunden) um überhaupt in der Liste bleiben zu dürfen. Es ist also nicht damit getan, nur in die Liste reinzukommen !!!


Hi
ja genau... viel mehr Sorgen macht es mir, dann im nächsten Jahr den erhöhten Aufwand der Protokollierung mit
Stichprobenhaften Kontrollen und so weiter, mit dem Auftraggeber abzurechnen...dazu dann die Fortbildung...
Ich weiß schon was die sagen werden....

Was sage ich denn dann dem Renterehepaar die sich für 2.000,-€ ne neue Haustür leisten wollen.
200,-€ gibt's dann von der KFW als Zuschuss...... was bekomme ich denn dann für meine Leistungen....?

Das ist doch krank...!!!!

A meisten k... es mich an, das unsere Vertreter in den Kammern es nicht getrommelt kriegen
den Gesunden Menschenverstand in die Politiker zu prügeln....!!!
Wir lassen uns ohne murren die Butter vom Brot nehmen ..... das gibt's echt nur in Deutschland....
..

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kfw-online-Bestätigung ab 01.01.2014 26 Nov 2013 10:47 #50095

@zeemann:
Der Unterschied ist klar. Wenn ich mich aber jetzt nicht irre, darf im Saarland nur ein eingetragener Architekt oder Ingenieur des ENEV-NW unterschreiben.
Das heisst also für Bauherrn die bei einem Energieberater ohne den Status Architekt oder Ingenieur den ENEV NW machen brauchen also auch noch eine Unterschrift von einem Ingenieur. Will heissen sie bezahlen 2-mal

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kfw-online-Bestätigung ab 01.01.2014 26 Nov 2013 11:10 #50096

@michael:

Klar, der "Energieberater", der NICHT eingetragener Archit/Ing. ist, darf dann den Wärmeschutznachweis gegenüber der Baubehörde NICHT unterschreiben, aber den KFW-Nachweis, wenn er in der DENA-Liste steht.

ABER: Kluge Bauherren, die auch KFW haben wollen, suchen sich dann natürlich einen (bauvorlageberechtigten) Statiker, der auch in der DENA-Liste eingetragen ist, d.h. sie bezahlen nur 1x mal !!
(Und nicht an DICH, wenn du Ihnen das nicht bieten kannst :( )

Die neue KFW-Regelung wird für alle Statiker Konsequenzen haben, die bisher die Statik-Aufträge AUCH deshalb erhalten haben, weil sie ALLES (Statik - Wärmeschutznachweis und KFW) anbieten können



VG zeemann

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kfw-online-Bestätigung ab 01.01.2014 26 Nov 2013 11:24 #50097

@Andreas: Übrigens sollen (werden) die neuen "stichprobenartigen Kontrollen" von ausgebildeten Personen der Netzwerkpartner der DENA durchgeführt werden.

Das sind die Partner, die auf der Webseite der "energie-effizienz-experten" Liste abgebildet sind.
Die meisten sind Energieberater Netzwerke, von denen ich noch nie gehört habe. Aber auch der Bundesverband der Schornsteinfeger.

Das wird sicher wunderbar, wenn dann ein übereifriger Schornsteinfeger als "Kontrolleur" die KFW Leistungen vor Ort überprüft ! Klar durch den Wegfall des Schornsteinfeger-Gelddruck-Monopols mußten die sich auch neue Betätigungsfelder suchen.

Die DENA hat diesen Netzwerken (Verbänden) sicherlich die Bedingungen diktiert, und die haben kräftig genickt.
Da sind unsere Kammern dann ausgestiegen. Das kann man als "Haltung" sehen oder als "Blödheit".
Ich glaube die Macht der DENA-KFW ist halt einfach eine Nummer zu groß für unsere Kammern.

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kfw-online-Bestätigung ab 01.01.2014 27 Nov 2013 09:25 #50108

Zitat "Klar, der "Energieberater", der NICHT eingetragener Archit/Ing. ist, darf dann den Wärmeschutznachweis gegenüber der Baubehörde NICHT unterschreiben, aber den KFW-Nachweis, wenn er in der DENA-Liste steht."

Generell stimmt das so nicht für den Wärmeschutznachweis:
In NRW ist das so laut Bauordnung des Landes NRW:

§ 68 (Fn 3)
Vereinfachtes Genehmigungsverfahren

(2) Spätestens bei Baubeginn sind bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen

1. Nachweise über den Schallschutz und den Wärmeschutz, die von einer oder einem staatlich anerkannten Sachverständigen nach § 85 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 aufgestellt oder geprüft sein müssen,

2. ein Nachweis über die Standsicherheit, der von einer oder einem staatlich anerkannten Sachverständigen nach § 85 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 geprüft sein muss, und

3. die Bescheinigung einer oder eines staatlich anerkannten Sachverständigen nach § 85 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4, dass das Vorhaben den Anforderungen an den Brandschutz entspricht; dies gilt nicht für Wohngebäude geringer Höhe und Sonderbauten.

Gleichzeitig sind der Bauaufsichtsbehörde die staatlich anerkannten Sachverständigen nach § 85 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 zu benennen, die mit den stichprobenhaften Kontrollen der Bauausführung beauftragt worden sind. Soll bei der Errichtung geschlossener Garagen mit einer Nutzfläche über 100 m² bis 1.000 m² eine natürliche Lüftung vorgesehen werden, so muss zuvor von einer oder einem staatlich anerkannten Sachverständigen die Unbedenklichkeit bescheinigt worden sein; die Bescheinigung ist aufgrund durchgeführter Messungen innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme der Garage von der oder dem Sachverständigen zu bestätigen.

(3) Die Nachweise gemäß Absatz 2 müssen für

1. Wohngebäude geringer Höhe mit bis zu zwei Wohnungen einschließlich ihrer Nebengebäude und Nebenanlagen,

2. freistehende landwirtschaftliche Betriebsgebäude, auch mit Wohnteil, bis zu zwei Geschossen über der Geländeoberfläche, ausgenommen solche mit Anlagen für Jauche und Flüssigmist und

3. eingeschossige Gebäude mit einer Grundfläche bis 200 m²

nicht von staatlich anerkannten Sachverständigen nach § 85 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 aufgestellt oder geprüft werden.



Daher kann ich als Energieberater für die o.g. Gebäude Wärmeschutznachweise erstellen.

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kfw-online-Bestätigung ab 01.01.2014 27 Nov 2013 11:04 #50109

aber nicht im Saarland und das ist auch gut so B)

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