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@ Wolfgang
@ galapeter97 Danke für eure Hilfe. - - - geschlossen - - - |
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Hallo Wolfgang,
Danke für deine Antwort. Wollte dir eine persönliche Mail schicken. geht aber leider nicht. Daher hier noch mal im Forum. In Sachen Statik bin ich etwas unbeholfen. Kippnachweis nicht mehr maßgebend laut Gesetzgeber, oder macht man halt nicht unbedingt, ergibt keinen Sinn? Welcher Nachweis ist statt des Kippnachweis der wichtigtste, Ausnutzungsgrad? Danke vorab |
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Letzte Änderung: von KG.
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Also ich kann das so nicht mehr mit ansehen.
Das Statement daß kein Kippnachweis zu führen ist, steht jetzt schon einige Zeit im Raum. Natürlich muß unter anderem für eine STÜTZMAUER" ein Kippnachweis geführt werden. Der wird aber mit dem Nachweis der Lage der Sohldruckresultierenden geführt. Klassisch wäre der Nachweis der Kippmomente gegen Stützmomente. Jetzt mal ne Frage wie hoch sollte die "Stützmauer" werden? Du sagst Steine sind vorhanden. Was für Steine? Soll es eine Trockensteinmauer werden? Wenn ja, sollte zumindest die Stützmauer auf der Erdseite gegen die Erdseite geneigt sein. Oder auch nicht. Bis einer Höhe von 1,50m kann Dir da auch ein GALABAU-Betrieb ohne Bemessung helfen. Im Falle einer Trockensteinmauer bis 1,50m gibt es aber auch gewisse handwerkliche Regeln die man beachten muß. Wie gesagt ein GALABAU-Betrieb kann Dir bei einem Mäuerchen helfen. |
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Letzte Änderung: von Jörg.
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Genau das wollte ich etwas verkürzt ausdrücken. Der sogenannte Kippnachweis, bei dem das "haltende Moment" => als das 1.5-fache des "kippmoments" beim Drehen um die Fundamentvorderkante sei soll, ist durch den Nachweis der Lage der Resultierenden im Kernquerschnitt (bei ständigen Lasten) und klaffende Fuge bis max. zur halben Fundamentbreite bei Vollast ersetzt. Bei freier Lage im Gelände lässt sich dieser Kipp-Punkt nicht einfach auf VK Fundament festlegen, er liegt (wenns nicht gerade Fels ist) eben weiter innen.
Gruß Wolfgang |
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@ Wolfgang
@ Jörg Danke nochmals für eure Hilfe. Habt mir doch schon vor einiger Zeit geantwortet und geholfen. Danke an ALLE. - - - geschlossen - - - |
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