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Hi
ich sehe es so. Ab Effizienshaus 55 ist die Energetische Fachplanung und Baubegleitung verpflichtend. Also wenn dein Kunde ein KFW-55-Haus haben möchte muss er deine Baubegleitung dazukaufen!! ..
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Moin,...............
ab KfW-70 ist das bindend ! Grüsse RR Reimund Rüdiger
Architektur-Sachverständigenbüro zert. Energieberater der BAFA /DENA München/Meissen |
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Hallo Ruedigerei
wo liest du das, das es für KFW-70 auch angewandt werden muss. Wenn du in die Onlinebestätigung gehst, dann 153 auswählst, ist es für meine Begriffe eindeutig dargestellt. Ganz oben KFW-70 Standard alleine, dann folgen die anderen z.B. KFW-55 jedesmal mit der Baubegleitung....!! ..
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Schaut mal auf das Merkblatt der KfW, da steht doch KfW 70 in der ...
Anlage zum Merkblatt Programm Energieeffizient Bauen (153) Technische Mindestanforderungen Stand: 03/2013 • Bestellnummer: 600 000 2646 KfW • Palmengartenstr. 5-9 • 60325 Frankfurt • Te l.: 069 7431-0 • Fax: 069 7431-2944 • www.kfw.de Infocenter • Tel.: 0800 5399002 (kostenfrei) • Fax: 069 7431-9500 Seite 1 Technische Mindestanforderungen und ergänzende Informationen zur Berechnung für den Neubau zum KfW-Effizienzhaus 40, 55 (inklusive Passivhaus) und 70 Grüsse RR Reimund Rüdiger
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ja genau, vielen Dank RR
da steht es dann genauso drin!! Bei KFW-70 wird die Begleitung durch den SV empfohlen ab KFW-55 verbindlich vorgeschrieben!!! ..
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Geht´s Dir nur um die Baubegleitung ?! Oder spielt auch das Honorar welches eventuell beim Bau noch nicht geplant war eine Rolle.
Wenn ich meine Unterschrift setze und bestätige gehört schon noch etwas mehr als nur Baubegleitung dazu. Das müssen wir unseren Bauherren ganz einfach mal so sagen. ich hatte damit bisher noch nie ein Problem Aber , Du hast recht ! Grüsse RR Reimund Rüdiger
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