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Gast
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Moin,
da bin ich mal gespannt, wann die Ordnungswidrigkeit "Verweigerung des Energieausweises" geahndet wird. Dann brauchen wir uns die Frage nach dem Warum und Wofür nicht mehr zu stellen. Aber danach war ja auch nicht gefragt. Über einen Link zum Bußgeldkatalog bin ich dankbar, und was passiert bei wiederholter Verweigerung? |
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Letzte Änderung: von statikmoeller.
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Mann kann das auch anders sehen (jetzt) als potentieller Kaufer:
Das nicht-vorhanden-sein eines Energieausweises kann als eine Art "Punkteabzug" bei der Liegenschaftsbewertung gesehen werden. Dh du hast dann als Kaufer sozusagen Anspruch/Druckmittel (ist jetzt Auslegungssache) bei der Preisverhandlung gruesse dominik |
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@statikmoeller
Hallo, anbei ein Hinweis zu den Bußgeldern die ausgesprochen werden können. Und dieser Link führt zum passenden Gesetz (beachte §5 und §8) und wer sie eintreiben soll steht hier . Zum Glück wissen das noch nicht alle Käufer und Mieter Gruß Stefan |
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@StatikHeld
Danke für die Verweise - hat es schon Fälle gegeben, wo ein Bußgeld tatsächlich verhängt (heisst das so?) wurde? |
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