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In DIN EN 1264-4 sind Mindestdämmstärken angegeben.
Die Tabelle in der DIN EN ist identisch mit diesen Werten hier: www.fussbodenheizung.de/netbase/enev_ene...x_site_1487_lng.html Auch die ENEV Auslegungsfragen behandeln das Thema: www.zub-kassel.de/informationen/enev-faq...ik/flaechenheizungen Im Umkehrschluss deute ich das so, dass du bei weniger als 8cm 040 die Wärmeverluste über das Erdreich in den Wirkungsgrad der Heizung mit einrechnen musst. In DIN 18599-5 stehen Teilnutzungsgrade für die Heizung bei nicht Einhaltung der Mindestdämmung nach EN 1264-4 (Punkt 6.1.2) |
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Hallo Hauke
super vielen Dank, ist genau das was ich meinte.... ![]() Ich hab jetzt nur das Dilemma unterschiedlicher Werte. ZUB-Kassel spricht von 8cm mit 0,04 dagegen steht der Aufbau von Fußbodenhzg.de mit den 34mm. Das ist ja deutlich unter den 8cm 0,04 (entspricht ja 5cm 0,025) und ist sogar mit 0,69 größer als 0,5 aus der Tab 1, 5c, ím Anhang der neuen ENEV. Das Einrechnen in die Wirkungsgrade der Heizung leuchtet mir ein, wird aber bei Jupiter meines Erachtens nicht berücksichtigt. Bin im Moment der Meinung, das im Grunde immer die Tab.1 5c mit 0,5 W/m²K eingehalten werden muss. Stimmst du mir da zu?? Andreas ..
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also, wenn du nur einen neuen Fußboden aufbringst (Sanierung) dann ist doch laut ENEV Anlage 3 alles in Ordnung.
Werden Maßnahmen nach Satz 1 ausgeführt und ist die Dämmschichtdicke im Rahmen dieser Maßnahmen aus technischen Gründen begrenzt, so gelten die Anforderungen als erfüllt, wenn die nach anerkannten Regeln der Technik höchstmögliche Dämmschichtdicke (bei einem Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit λ = 0,040 W/(m·K)) eingebaut wird. Wenn nur 2cm reinpassen, dann geht halt nicht mehr. |
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Hallo Hauke
verstehe ich dich richtig, das du der Meinung bist, das es ausreicht nach dem Stand der Technik möglichst viel Dämmung reinzupacken, also unter Umständen nur 2cm (wegen meiner mit 0,25) und wenn dann der Heizungsbauer den schlechteren Wirkungsgrad berücksichtigt ist rechtlich die Welt in Ordnung?? Andreas ..
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Ich bin zwar nicht der, der über Recht und Unrecht entscheidet, aber wenn technisch nicht mehr Dämmung möglich ist, ist es doch laut ENEV ok.
Du musst es am Ende als Planer halt verantworten... (und was technisch möglich oder nicht möglich ist, musst du selbst, bzw. zusammen mit dem Bauherrn entscheiden) Es kann ja nicht Ziel der ENEV sein, dass du z.B. alle Türstürze erhöhen musst, nur um 5cm mehr Dämmung unter den Estrich zu bekommen. Dafür gibt es halt diesen Ausnahmepassus. |
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