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Gast
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Schönen guten Tag meine lieben Kollegen,
normalerweise tummele ich mich als Tragwerksplaner im Tragwerksforum. Nun hätte ich einmal ne Frage aus meinem privaten Bereich. Ich bin kürzlich umgezogen. Diese Wohnung wurde komplett, mehr oder minder gut, neu renoviert. Meine Vermieter haben aus Förderungsgründen ein WDVS aufbringen lassen. Und wollen jetzt natürlich einen Energiepass erstellt haben. Ich habe festgestellt, dass einige meiner Heizkörper Thermostatventile der neueren Genertion haben und einige nicht. Ich bin leider mit der EnEV nicht auf dem neusten Stand. ABer würde sich denn ein Auswechseln der alten Ventile durch neue Thermostatventile nicht günstig auf den Energiepass auswirken ? Mal ganz abgesehen von dem ständigen Nachregeln durch mich. Gruß Ghost |
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Hallo,
bei Ihrem Bestandsgebäude wird wohl vermutlich der E-Pass über den Verbrauch ermittelt. Beim E-Pass über Bedarf wird beim Bestandsbau alles über pauschale Ansätze (Regeln zur Darenaufnahme im Wohnungsbestand) ermittelt. Da guckt doch keiner nach jedem Ventil. Unabhängig davon ist ein Thermostat natürlich ein Komfort-Gewinn. Grüße aus Berlin
Florian Muthmann Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! www.muthmann-berlin.de Tel 030 - 859 670 55 Fax 030 - 859 670 54 |
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..hallo " lieber Kollege",
in der DIN V 4701-10 Tabelle C.3-1 wird der Verlust der Wärmeübergabe durch unterschiedliche Regelungen angegeben: von 0,4 (elektronische Regeleinrichtung mit Optimierungsfunktion) bis 3,3 ( Thermostatregelventile mit Auslegungsproportionalbereich 2 Kelvin) KWh/m²a. Macht ganz schön was aus. Grüsse Thomas |
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Ist schon richtig, aber auch die neuen Standardventile haben nur einen PropBereich von 2 Kelvin. Würde also keien Einfluss haben.
MfG Jan |
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Ok, vielen Dank.
D.h. für mich dem ersten Anschein nach, ich kann es meiner Vermieterin nicht durch Vorteile beim E-Pass verkaufen sondern muss es über den Komfort-Gewinn und einer "gefühlten" Energieeinparung wegen eines geringeren, -Zitat:"Verlust der Wärmeübergabe durch unterschiedliche Regelungen" versuchen. Dankschön nochmal |
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Hallo Thomas,
ThomasS schrieb:
Die von Dir genannte Regelung wird beim Neubau natürlich berücksichtigt. Beim Bestandsbau handelt es sich meist um ältere Heizungsanlagen, die nicht nach DIN 4701-10 bewertbar sind. Man wird daher die Ermittlung des Ep-Wertes nach "Bekanntmachung der Regeln zur Datenaufnahme und Datenverwendung im Wohnungsbestand" vom 26. Juli 2007 vornehmen. Das sind sehr simple holzschnittartige Ansätze. Der gesetzlichen Form ist damit aber genüge getan. PS. was bedeuten eigentlich die Anführungsstriche bei den lieben Kollegen??? Grüße aus Berlin
Florian Muthmann Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! www.muthmann-berlin.de Tel 030 - 859 670 55 Fax 030 - 859 670 54 |
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